Durch notariellen Kauf- oder Schenkungsvertrag könnte die Schwester über den entsprechend nachfolgenden Grundbucheintrag Miteigentümerin des Hausgrundstücks werden. Die Kosten (Notarkosten, Grundbuchamtskosten) richten sich nach der Kostenordnung und dürften vom halben Verkehrswert des Hausgrundstücks abhängig sein.

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Vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister handelt es sich noch um eine GmbH in Gründung oder Vor-GmbH. Da kommen u.U. persönliche Haftung des Geschäftsführers und der Gründer in Frage, insbesondere wenn das Gesellschaftskapital zur Begleichung von Forderungen nicht ausreicht oder die Eintragung letztlich gar nicht erfolgt. Mit ensprechendem evt. persönl. Risiko können schon Geschäfte getätigt werden.

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