Dürfen Sparkassen ohne Angabe von Gründen Konto kündigen?
Darf eine Sparkasse ein Girokonto ohne Angaben von Gründen kündigen.
Zum Beispiel wenn der Kontoinhaber arbeitslos wird und deswegen wenig lukrativ für die Bank ist oder wenn der Kontoinhaber oft Geld überweist und/oder am Automaten einzahlt?
3 Antworten
Häufige Geldeinzahlungen, eventuell gepaart mit Geldabhebungen am späten Abend, könnten auf Glückspielproblematik, oder wie schon von @Privatier genannt, Geldwäsche deuten.
Auch @Gänseliesel weißt auf einen wichtigen Punkt hin, arbeitslose bekommenim Allgemeinen Überweisungen von der Agentur für Arbeit und das Geld dort nicht in Bar in die Hand gedrückt.
Für eine Bank ist mögliche Schwarzarbeit einfach eine selbständige Tätigkeit (somit Geschäftskonto), weil die ja nicht wissen können, ob die Tätigkeit gemeldet ist, oder nicht.
Wobei in Berlin habe ich über Internet Einblick ins Gewerberegister, könnte also sehen, ob mein Bankkunde eventuell ein Gewerbe angemeldet hat.
Zu diesem Thema gibt es einen Finanztipp, den Du Dir durchlesen solltest:
Die Frage ist falsch gestellt: Es kommt nicht auf die Angabe eines Grundes an, sondern darauf, ob ein Grund besteht.
Das Gesetz für ein Girokonto für Jedermann ist gerade verabschiedet und tritt demnächst in Kraft, Ohnehin besteht in einigen Bundesländern schon seit langem für Sparkassen ein sogenannter Kontrahierungszwang, sie müssen also von wenigen Ausnahmen abgesehen, jedem ein Girokonto anbieten. Im Umkehrschluß dazu dürfen sie auch nicht Arbeitslosen die Kontoverbindung kündigen.
Ein vollkommen anderes Thema ist, wenn ein Kontoinhaber sein Konto zweckwidrig nutzt oder gar rechtswidrige Zwecke damit verfolgt.
Eine Kontokündigung kann sicher nicht allein wegen häufiger Überweisungen gekündigt werden. Wenn aber jemand das kostenmäßig günstige Privatgirokonto dazu mißbraucht, die Kosten für ein teures Geschäftsgirokonto zu sparen, ist das sehr wohl ein Kündigungsgrund. Auf einen solchen Mißbrauch können auch häufige Bareinzahlungen hinweisen.
Bei Bareinzahlungen stellt sich im übrigen auch immer die Geldwäscheproblematik.
richtiger Riecher schätze ich, denn hier passt was nicht in der Frage !
" arbeitslos und häufige Geldeinzahlungen "
Eine Kontokündigung kann sicher nicht allein wegen häufiger Überweisungen gekündigt werden.
Sollte natürlich heißen:
Eine Kontoverbindung......