Dürfen beide Partner (nicht verheiratet aber zusammenlebend) Umzugkosten als Werbungskosten geltend machen?
Ich bin gerade meine Steuererklärung für 2015 am erstellen. Dabei habe ich das Problem, dass ich mit meiner Freundin 2015 umgezogen bin (bei ihr beruflich, bei mir auch beruflich/ für ein Pflichtpraktikum im Studium) und nicht weiß, ob wir beide die Umzugkosten absetzen dürfen. Z.B. sind wir einige Male nach Berlin gefahren wegen Wohnungsbesichtigungen. Dabei sind wir natürlich immer zusammen gefahren. Darf ich nun diese Fahrtkosten absetzen, auch wenn meine Freundin diese schon in Ihrer Steuererklärung aufgeführt hat? Wie sieht es mit den Pauschalbetrag für weitere Umzugskosten aus? Dürfen den beide geltend machen? Das gleiche Frage stelle ich mir auch für weitere Posten in der Steuererklärung (z.B. Arbeitszimmer (wir teilen uns ein Büro), Doppelte Mietzahlungen, etc.). Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Danke im Voraus =)
3 Antworten
Jeder für sich genommen kann in seiner Steuererklärung selbstverständlich Umzugskosten geltend machen, unabhängig davon wie sie entstanden. Quittungen und Belege können ja eh nur von einem Steuerpflichtigen eingereicht werden (es existiert immer nur jeweils ein Original).
Hallo,
lies erst einmal hier:
...... da für euch beide der Umzug " berufsbedingt" erfolgte, könnt ihr natürlich auch jeder für sich die selbst getragenen Umzugskosten ( Belege)als Werbungskosten, sowie den Pauschbetrag ( für Kosten die nicht belegt werden können ) geltend machen.
Alle weiteten abzugfähigen Kosten sind anteilmäßig aufzuführen.
Genau das habe ich vor zwei Monaten in unserer Kanzlei gemacht. Zwar von Berlin weg in in eine tadt in NRW.
Die Pauschalaen bekommt jeder.
Den LKW und die Helfer habe ich dem zugeordnet, bei dem die Auswirkung größer war.
Auch die Bewerbungsfahrten für jeden.