Dürfen beide Partner (nicht verheiratet aber zusammenlebend) Umzugkosten als Werbungskosten geltend machen?

3 Antworten

Jeder für sich genommen kann in seiner Steuererklärung selbstverständlich Umzugskosten geltend machen, unabhängig davon wie sie entstanden. Quittungen und Belege können ja eh nur von einem Steuerpflichtigen eingereicht werden (es existiert immer nur jeweils ein Original). 

Hallo,

lies erst einmal hier:

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/umzugskosten-und-aktuelle-pauschalen.html

...... da für euch beide der Umzug " berufsbedingt" erfolgte, könnt ihr natürlich auch jeder für sich die selbst getragenen Umzugskosten ( Belege)als Werbungskosten, sowie den Pauschbetrag ( für Kosten die nicht belegt werden können ) geltend machen.

Alle weiteten abzugfähigen Kosten sind anteilmäßig aufzuführen.

Genau das habe ich vor zwei Monaten in unserer Kanzlei gemacht. Zwar von Berlin weg in in eine tadt in NRW.

Die Pauschalaen bekommt jeder.

Den LKW und die Helfer habe ich dem zugeordnet, bei dem die Auswirkung größer war.

Auch die Bewerbungsfahrten für jeden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986