Darf Sohn aus erster Beziehung den Familiennamen meines zukünftigen Mannes annehmen?
Hallo,
Also ich habe einen Sohn(6j.) aus erster Partnerschaft, der den FamilienNamen des Vaters bei Geburt bekommen hat (ich heiße anders, da wir nie geheiratet haben).ich habe auch mittlerweile das alleinige Sorgerecht. Nun lebe ich schon seit einigen Jahren in einer neuen Partnerschaft und haben auch bereits ein gemeinsames Kind was den FamilienNamen des Vaters trägt.
Wir haben vor zu heiraten und nun ist die Frage ob mein Sohn aus erster Beziehung auch den FamilienNamen meines zukünftigen Mannes annehmen darf.
Lg
2 Antworten
https://www.scheidung-online.de/kinder/namensrecht/namensaenderung-des-kindes-bei-wiederheirat/
Die Namensänderung ist möglich und da Du das alleinige Sorgerecht hast, ist die Zustimmung des leiblichen Vaters nicht nötig.
Das ist generell möglich. Erforderlich ist jedoch die Zustimmung des biologischen Vaters, oder ersatzweise ein Beschluss des Familiengerichts.Siehe hierzu §1618 BGB.