Antwort
Danke Eifelia für die Rückmeldung!
Falls künftig jemand auch in dieser Situation sein sollte, hier die Antwort des Notars. Die Bestallungsurkunde i.V.m. der Genehmigung des Nachlassgerichts berechtigt die Nachlasspflegerin zum Verkauf. Der Kaufvertrag ist wirksam zu Stande gekommen. Der Genehmigungsprozess kann allerdings einige Wochen dauern. Währenddessen könnte einer der nun bekannt gewordenen Erben sein Vorkaufsrecht geltend machen. Für diesen Fall sollte man berücksichtigen, einen Darlehensvertrag für die Finanzierung erst nach dem Genehmigungsprozess abzuschließen. Im worst case hat man sonst einen Darlehensvertrag, den es zu begleichen gilt, aber kein dazugehöriges Kaufobjekt.