Wohngeld. Wieviel Vermögen darf man besitzen?
Ich wäre berechtigt Wohngeld zu beziehen. Da bin ich mir sicher. Gilt jedoch auch für Wohngeldbezieher eine Obergrenze für "Schonvermögen" ähnlich wie bei Hartz4-Empfängern? Kann ein Festgeldkonto mit 5000,- Euro den Bezug von Wohngeld ausschließen, oder kommt es nur auf die Höhe des Einkommens an? Wer kennt sich aus?
3 Antworten
Beim Wohngeld muss man alle Einkünfte sowie Nebeneinkünfte angeben, auch die Zinsen oder Ausschüttungen von Kapitalanlagen usw., auf jeden Fall alles wahrheitsmäßig auf dem Formular beantworten. Die Wohngeldstelle macht Stichproben beim Finanzamt, Banken usw.! MEINE VERLUSSTE VON 2008 wurden nicht anerkannt, ich hatte sie mit den Zinsen verrechnet u. deswegen auch nichts weiter angegeben. Musste die monatl. 33Euro zurückzahlen! Nach der Höhe meines Ersparnisse wurde ich nicht gefragt! Inzwischen ist der Mietspiegel in HH gestiegen und ich erhalte wieder Wohngeld, trotz der Zinsen! Sagt jedenfalls der Wohngeld-Rechner!
Da geht es meines wissens nur um die Einkommensfrage
Also grundsätzlich besteht ein Wohngeldanspruch nicht, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens (so der Gesetzestext). In den aktuellen Wohngeldanträgen (zumindest bei meiner Stadt) gibt es ein Feld, wo man Angaben zum Vermögen machen muss. Aber nur dergestalt, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist oder nicht (ja oder nein-Kreuzchen), wobei dieses in der Summe den Wert von 60.000 EUR für das erste und 30.000 EUR für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigen muss.