Solange Du ALG I beziehst, wird nur Erwerbseinkommen angerechnet. Dazu gehört die Rente nicht.
Anders sähe es bei Bezug von ALGII aus.
Solange Du ALG I beziehst, wird nur Erwerbseinkommen angerechnet. Dazu gehört die Rente nicht.
Anders sähe es bei Bezug von ALGII aus.
Die Erwerbsminderungsrente wird für längstens 3 Jahre gewährt. Danach kann sie wiederholt beantragt werden.
Du bekommst frühzeitig von der Rentenversiicherung bescheid, damit du den neuen Antrag nicht verpasst.