Solange Du ALG I beziehst, wird nur Erwerbseinkommen angerechnet. Dazu gehört die Rente nicht.
Anders sähe es bei Bezug von ALGII aus.
Solange Du ALG I beziehst, wird nur Erwerbseinkommen angerechnet. Dazu gehört die Rente nicht.
Anders sähe es bei Bezug von ALGII aus.
Die Erwerbsminderungsrente wird für längstens 3 Jahre gewährt. Danach kann sie wiederholt beantragt werden.
Du bekommst frühzeitig von der Rentenversiicherung bescheid, damit du den neuen Antrag nicht verpasst.
Meiner Ansicht nach ist das Ersparte bis zur Grenze des Schonvermögens legal und alles was darüber hinausgeht, wäre meldepflichtig.
Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollte das Ehepaar mit offenen Karten spielen und die Zahlung der Grundsicherung stoppen lassen, bis der illegal angesparte Betrag aufgebraucht ist.
Es dohen empfindliche Strafen, wenn die Sache ohne eigene Meldung bekannt wird.