Darf ich Dienstplan Änderung ablehnen?
Ich arbeite einen 450€ Job und arbeite beinahe ausschließlich am Wochenende. Nun war es so, dass ich endlich mal einen Sonntag frei bekommen habe und habe dementsprechend Pläne gemacht.
Am Donnerstag hat meine Chefin dann den Dienstplan geändert und meinte ich müsse nun doch Sonntag arbeiten. Sie hat dabei ja theoretisch die 4 Tage Frist eingehalten, aber muss ich diesen Dienst dann wirklich eingehen oder darf ich das ablehnen? Ich kann ja dann im Prinzip nie für irgendwas Pläne machen.
Zusatz: wir kriegen unsere Dienstpläne über eine App und sie hat mich dort einfach neu Sonntag eingetragen. Sie hat mir nicht separat bescheid gesagt und meinte dann, die Änderung in der App wäre eine "Benachrichtigung" gewesen. Ich schaue ja aber nicht jeden Tag in die App um zu sehen ob sie die Pläne ändert.
2 Antworten
Ab dem 15. des aktuellen Monats ist der Dienstplan für den Folgrmonat ein rechtsverbindlicher Vertrag der einseitig allein durch Krsnjenstand geändert werden kann. Leider ist heute erst der 11. -> hast du einen breiten Rücken? Dann sag deiner Chefin sie möge ihn dir runterrutschen! #lassdichnichoralischerpressen
Nein, das geht nicht. Nachträgliche Dienstplanänderungen bedürfen der Aktiven Zustimmung des Mitarbeiters, das also einfach in der App zu ändern geht nicht. Es muss mit dir persönlich besprochen werden.
Zum anderen, wenn du an unregelmässigen wochentagen inklusive Sonntag arbeitest hast du dennoch Anrecht auf 10 feeie Sonntage im Jahr. Sie kann dich also nich jeden Sonntag verplanen.
Gibt es da irgendein Gesetz oder so, auf das ich mich beziehen kann? Ich habe da nämlich schon gestern mit meiner Chefin drüber gestritten und sie meinte immer nur, dass ich keine Ahnung habe, dass sie das natürlich darf, etc. Am Ende war es einfach ein Hin und Her und als ich meinte, dass sie solche Änderungen mit mir absprechen solle, ist es ziemlich eskaliert.
Der § 11 Arbeitszeitgesetz definiert Grundsätze zum Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung.
Der Absatz 1 legt z. B. fest, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen.
Das mag bei euch so geregelt sein. Es gibt aber auch Firmen, die von Woche zu Woche Planen. Der neue Plan muss mindest 4 Tage vor inkraftreten ausgehängt sein und darf danach ohne zustimmung der jeweiligen Mitarbeiter nicht mehr geändert werden.
Der Mitarbeiter hat ein Anrecht auf Planungssicherheit.