Chef teilt mich zu wenig im Dienstplan - Minusstunden zurückzahlen?
ich arbeite in Teilzeit/87 Stunden im Monat und mein Chef hat mich die letzten zwei Monate so wenig eingeteilt, dass ich nun 40 Stunden im Minus bin. Er hat mir trotzdem mein vertraglich vereinbartes Gehalt gezahlt und möchte nun, dass ich die Minusstunden nacharbeite oder zurückzahle. Greift hier der Annahmeverzug des Arbeitgebers, da er eigentlich selbst schuld an meinen Minusstunden ist weil er nicht dafür gesorgt hat, dass ich auf meine Sollstunden komme? Er hätte außerdem am Monatsende, bevor er die Gehälter fertig macht, anhand meines Stundenzettels sehen müssen, dass ich im Minus bin und hätte mir doch demnach einfach direkt weniger auszahlen können…bin ich nun dazu verpflichtet die Minusstunden zurückzuzahlen/abzuarbeiten?
3 Antworten
Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, der eine feste Wochen- oder Monatsarbeitszeit festgelegt (Monatsarbeitszeiten sind eher unüblich, da die Monate verschiedene Längen haben), dann schuldet Dir der Arbeitgeber das Gehalt für jeden Monat.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für ausreichend Arbeitsaufgaben zu sorgen, damit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ausgefüllt wird. Hast Du in einem Monat weniger zu tun, kann dies auf ein Gleitzeitkonto (abhängig von ggf. bestehenden Betriebsvereinbarungen) verrechnet werden, das von Monat zu Monat vorgetragen wird. Irgendwann wären aufgelaufene Minuststunden dann nachzuleisten, damit sich der Saldo wieder der Null nähert.
Weiterhin hat ein Arbeitgeber natürlich die Möglichkeit, Dich in Kurzarbeit zu schicken bzw. den Vertrag aufzulösen, wenn das Unternehmen Deine Kapazität nicht in vollem Maße benötigt.
Der Hinweis mit dem Stundenzettel greift auch nicht, da Du wahrscheinlich keinen Vertrag hast, der auf Basis real geleisteter Arbeitsstunden, sondern auf Monatsbasis vergütet wird.
Eine spontane Kürzung des Gehalts aufgrund eines negativen Gleitzeitguthabens oder eine Rückzahlung Teilen der Gehaltszahlung wegen zu wenig Arbeitsstunden in einem Monat ist jedoch nicht rechtmäßig. Die Antwort auf Deine Frage ist daher: nacharbeiten, wenn Dein Chef wieder Arbeit zuweisen kann, ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Arbeitszeiten der übliche Weg. Auf eine Rückzahlung solltest Du Dich nicht einlassen.
Nein, du hast eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und es ist die Aufgabe deines Vorgesetzten, dich entsprechend einzuplanen. Tut er das nicht, muss er dennoch die Stunden bezahlen.
Es ist seine Aufgabe Dich im Rahmen des AV vereinbarten Stundenumfangs zur Arbeit einzuteilen - tut er dies nicht so schuldet er Dir trotzdem den vereinbarten Lohn - denn Du hast Deine Arbeitskraft bereitgehalten.