Darf ich auch ohne Erbschein das Haus von meiner verstorbenen Oma vermieten?

5 Antworten

Jason:

Du hälst u.a. das Testament deiner Großmutter in Händen. Wurde es von einem Notar berukundet oder privatschriftlich erstellt?

Das öffentliche (notarielle) Testament mit Eröffnungsprotokoll ersetzt in bestimmter Hinsicht den Erbschein, den das Nachlaßgericht bekanntlich auf Antrag erteilt. Der Nachweis der Erbfolge kann dem Grundbuchamt gegenüber nicht nur durch den Erbschein, sondern auch durch das öffentl.Testament geführt werden.

Bei einem privatschriftlichen Testament bedarf es des notariellen Antrags an das Nachlassgericht auf Erteilung eines Erbscheins. Den Antrag kannst du stellen. Die gewillkürte, d. h. auf einem Testament beruhende Erbfolge, hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.

Zu den Pflichten des Erbschaftsbesitzers, der du ja bist, darf ich auf die Ausführungen von wfwbinder verweisen.

Darf ich aus Deiner Antwort entnehmen, dass Du Erbe bist, oder Mitglied der Erbengemeinschaft?

Also, mal angenommen Du wärst alleinerbe, dann kannst Du es machen, wenn der Mieter keinen Nachweis fordert, dass Du auch Eigentümer bist.

Wenn dieser Nachweis gefordert wird, fehlt etwas.

Wenn Du nicht /Allein-)Erbe bist, brauchst Du eine Vollmacht.


Jason01 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 22:08

Na es wäre eine Erbengemeinschaft. Nur hat sich meine Mutter noch nicht beim Nachlassgericht gemeldet. Dennoch wollte meine Oma das ich beide Häuser Erbe. Darüber hat sie noch zu Lebzeiten eine Vorsorgevollmacht, die über den Tot hinaus geht gemacht. Die ist aber nicht notariell beglaubigt, wurde jedoch bis jetzt überall anerkannt

Mikkey  08.06.2015, 22:16
@Jason01

Dann handelt es sich nicht um eine Erbengemeinschaft!

Entweder gibt es ein entsprechende Testament, dann bist Du Alleinerbe (*) oder es gibt keins, dann ist Deine Mutter Alleinerbin und Du gehst leer aus.

(*): Du musst Deiner Mutter u.U. aber den halben Wert des Gesamtnachlasses als Pflichtteil auszahlen.

Jason01 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 22:23
@Mikkey

Klar ein Testament gibt es auch noch es ist nur Schade um die Häuser und die Gärten. Ich muss sie ja instand halten. Ich hätte auch schon Mietinteressenten. Aber kein wirklichen Plan ob ich beide Häuser vermieten darf

wfwbinder  09.06.2015, 06:53
@Jason01

Wie bist Du mit Deiner Oma verwandt gewesen? War sie die Mutter DEines Vaters, oder Deiner Mutter?

Auf jeden Fall kannst Du mit der Vollmacht über den Tod hinaus alles regeln. Du musst es m. E. sogar, denn als der, der das Erbe zur Zeit im Besitz hat, muss ggf. auch im Sinne eines möglichen weiteren Erben die Geschäfte so fortführen, dass kein Wertverlust eintritt.

Also Vermieten, die Garten machen(lassen). DEine Aufwendungen bekommst Du ersetzt, wenn es einen weiteren Erben gibt.

Wer bitteschön ist denn Erbe? Wenn Du das bist, ist das kein Problem. Wenn Du das nicht bist, bekommst Du ein Problem. Der Mietvertrag ist zwar gültig, Du kannst ihn dann aber eventuell nicht mehr erfüllen. Das wird teuer für Dich.


Jason01 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 22:36

Na die Mieter wissen auch das ich noch kein Erbschein habe, lediglich das Testament und eine Vorsorgevollmacht über den Tot hinaus. Wir würden erstmal immer nur auf ein Jahr befristet. Sie haben auch im Hinterkopf das sie wieder ausziehen müssten. Falls meine Mutter sich doch noch beim Nachlassgericht meldet.

Das musst Du schon den Besitzer des Hauses fragen. Wenn der nichts dagegen hat, nur zu.

Wenn die Erbengemeinschaft damit einverstanden ist, kein Problem. Wenn allerdings auch nur einer der Erben einen anderen Plan für das Haus verfolgt, muss vorher eine Einigung über die Verwendung erzielt werden.

Denn: Ein vermietetes Haus erzielt in der Regel einen niedrigeren Verkaufserlös als ein bezugsfertiges.


Jason01 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 22:29

Meine Mutter weiß ja das ein Erbe ansteht meldet sich aber nicht beim Nachlassgericht. Ich hab nen Testament und ne Vorsorgevollmacht über den Tot hinaus. Und auch schon ein Mietkonto bzw Nachlasskonto eingerichtet. Damit später alles richtig nachvollzogen werden kann