Darf ein Mitglied einer Erbengemeinschaft einen Makler beauftragen, der versucht, gegen den Willen des anderen, einen Käufer für die Immobilie zu finden?
Darf das Haus bei einem Makler im Angebot zu finden sein, wenn der Miterbe das nicht möchte?
3 Antworten
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Beauftragen kann er vieles - nur ohne Zustimmung der Miterben kann er nicht verkaufen, also ist die Einschaltung eines Maklers irgendwie "witzlos".... er kann max seinen Anteil an der Immobilie verkaufen.
Was er ( auch ) jedoch kann ist eine Teilungsversteigerung anstreben.
https://deutsches-erbenzentrum.de/themen/teilungsversteigerung-zwangsversteigerung
Klar!
Das Mitglied der Erbebgemeinschaft darf nämlich ungefragt seinen Anteil an wen auch immer verkaufen! 😁
Er kann seine Anteile am Haus verkaufen, nicht aber das gesamte Haus.
Ansonsten bleibt noch eine Teilungsversteigerung