Darf ein Mitglied einer Erbengemeinschaft einen Makler beauftragen, der versucht, gegen den Willen des anderen, einen Käufer für die Immobilie zu finden?

3 Antworten

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Beauftragen kann er vieles - nur ohne Zustimmung der Miterben kann er nicht verkaufen, also ist die Einschaltung eines Maklers irgendwie "witzlos".... er kann max seinen Anteil an der Immobilie verkaufen.

Was er ( auch ) jedoch kann ist eine Teilungsversteigerung anstreben.

https://deutsches-erbenzentrum.de/themen/teilungsversteigerung-zwangsversteigerung


wilees  09.12.2022, 12:27

Besten Dank für's Sternchen.

Klar!

Das Mitglied der Erbebgemeinschaft darf nämlich ungefragt seinen Anteil an wen auch immer verkaufen! 😁

Er kann seine Anteile am Haus verkaufen, nicht aber das gesamte Haus.

Ansonsten bleibt noch eine Teilungsversteigerung