Darf die PVS Mahngebühr einbehalten?
Dummerweise ist mir eine Arztrechnung durchgerutscht und dann habe ich sie nach Erhalt der Mahnung gleich zweimal überwiesen. Die PVS hat bei Rückzahlung die Mahngebühr in Höhe von 8,50€ einfach abgezogen und einbehalten. Ich frage mich nun, ob das so rechtens ist.
2 Antworten
Mahngebühren von 8,50 €...? Wie setzten die sich denn zusammen? Die müssten ja für jede einzelne Mahnung aufgeschlüsselt sein. Wenn nicht, die PVS zur Erklärung auffordern.
Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
So etwas nennt man Aufrechnung.
Die eigentliche Frage kann man allerdings so nicht beantworten, nämlich, ob eine Mahngebühr berechtigt war. Wie oft ist denn gemahnt worden?