Otto / Eos Did - Kundenkonto trotz Stundungsvereinbarung üertragen?
Ich habe bei Otto eine Stundungsvereinbarung laufen. Darin steht: Geraten Sie mit mind. 2 aufeinanderfolgende Raten UND mind. 10 Prozent des Betrages im Rückstand, wird Otto Ihnen eine 2wöchige Frist zum Bezahlen setzen.zum Begleichen setzen. Verstreicht die Frist, ohne dass Sie die Raten bezahlen, ist Otto zur Kündigung der Vereinbarung berechtigt. Der offene Gesamtbetrag wird dann sofort fällig.
Tatsächlich habe ich zum 1.6. die Rate nicht überwiesen.. - jedoch habe ich auch keine Mahnung o.ä. erhalten. Es ist mir schlichtweg durchgerutscht. Nun habe ich Post vom EOS Did Inkasso, natürlich mit Gebühr. Dabei liegt eine Stundungsvereinbarung - mit Lohnabtretung und Schuldanerkennis.
Lt. Otto Online ist mein Zugang gesperrt und das Kundenkonto wurde übertragen.
Das ist doch aber nicht gerechtfertigt lt ursprünglicher Stundubgsvereinbarung mit Otto?? Die Tatsachen, die zur Kündigung berechtigen, sind nicht erfüllt !
Tatsächlich habe ich zum 1.5. die Rate nicht überwiesen.
4 Antworten
Ist das oben der exakte Wortlaut der Stundungsvereinbarung mit Otto?
Dann würde ich nicht nur die Fristsetzung seitens Otto bestreiten, sondern auch die Kündigung der Vereinbarung seitens Otto. Für beides bedarf es des Zugangs beim Empfänger, Otto ist dahingehend in der Nachweispflicht.
Gegen EOS läuft aktuell übrigens eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..
Wenn du mir die komplette Stundungsvereinbarung und das Schreiben von EOS vorlegst, entwerfe ich gerne mal einen Antwortvorschlag. Mit der Otto-Gruppe habe ich schon die eine oder andere Erfahrung hier auf FF/GF gemacht.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt und leiste keine Rechtsberatung. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine sichere Einschätzung kann nur ausgebildeter Jurist abgeben.
Antwortvorschlag:
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AZ XXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o. g. Schreiben machen Sie eine Forderung der EOS Investment GmbH geltend, vormals eine Forderung der Otto GmbH & Co KG. Eine geeigneter Nachweis Ihrer Vollmacht liegt nicht vor, entsprechend rüge ich Ihre fehlende Aktivlegitimierung.
Mit der Otto GmbH & Co KG (nachfolgend „OTTO“) besteht eine Stundungsvereinbarung („Stundungsplan“) über 19 Monatsraten zu je 60,00 €, jeweils fällig zum 01. eines Monats. Diese Raten wurden bis einschließlich 01.04.2022 vereinbarungsgemäß gezahlt. Die zum 01.05.2022 fällige Rate wurde versehentlich nicht gezahlt, dafür bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung. Die Stundungsvereinbarung mit OTTO führt dazu aus:
„Geraten Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise und mindestens in Höhe von 10% des anerkannten Betrages in Verzug, wird OTTO Ihnen eine zweiwöchige Frist setzen, den rückständigen Betrag zu zahlen. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, ohne die ausstehenden Raten zu bezahlen, ist OTTO zur Kündigung dieser Stundungsvereinbarung berechtigt. In diesem Fall muss der gesamte noch offene Restbetrag sofort gezahlt werden.“
Ich war lediglich mit einer Rate i.H.v. 60,00 € in Verzug, damit ist eine zwingende Voraussetzung für die Kündigung der Stundungsvereinbarung nicht erfüllt. Sowohl die Setzung der Frist zum Ausgleich des rückständigen Betrages als auch die Kündigung der Stundungsvereinbarung sind einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen. Weder eine Mitteilung über die Setzung einer Frist zum Ausgleich des offenen Betrages (oder eine anderweitige Zahlungserinnerung) noch eine Kündigung der Stundungsvereinbarung durch OTTO habe ich jemals erhalten. Somit fehlt es auch an diesen zwingenden Voraussetzungen für die sofortige Fälligstellung des Restbetrages.
Die offene Rate für Mai 2022 habe ich unverzüglich nach Kenntniserlangung über den bestehenden Zahlungsverzug vereinbarungsgemäß an OTTO überwiesen.
Rein vorsorglich und ergänzend bestreite ich, dass die geltend gemachten Inkassokosten rechtmäßig wären. Die Otto GmbH & Co KG, die EOS Investment GmbH sowie die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH gehören gemeinsam zur OTTO-Group und sind als verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG einzustufen. Insofern erbringt die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH keine Rechtsdienstleitung im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG. eine Vergütung nach RVG scheidet also aus. Es bleibt Ihrer (angeblichen) Auftraggeberin unbenommen, die üblichen Mahngebühren geltend zu machen. Mehr als 2,50 € zzgl. Verzugszinsen auf 60,00 € seit dem 01.05.2022 dürften aber hier nicht erstattungsfähig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Nun habe ich Post vom EOS Did Inkasso, natürlich mit Gebühr.
Das ist schön :)
Weißte auch warum? Musst du nicht bezahlen.
Da EOS und OTTO ein Konzern sind, fallen keine Extra-Inkassogebühren an, sondern bleibt es ganz alleine nur bei der Hauptforderung. EOS wird dir natürlich Märchen erzählen, aber rechtlich, kommen die damit jedoch nicht durch.
Das Verhindert schon §§ 2 Abs. 3 Ziffer 6 sowie 2 Abs. 1 RDG.
Einfach die offenen Gebühren direkt an OTTO bezahlen, sowie EOS´s Gebühren aufgrund der Konzernverbundenheit widersprechen, gemäß der genannten §§.
Der 1.6. kommt erst noch, also ist ja alles gut, Du kannst noch rechtzeitig bezahlen!
Bist du dir sicher dass zum 1.4. gezahlt wurde? Soll heißen, hast du überprüft ob die Zahlung auch durchgegangen?
wie oft willst du noch ne Mahnung?
es wurde alles in der Stundungsvereinbarung dokumentiert.
i hoff du bekommst bald Urlaubsgeld dann wird’s nimmer allzu lang dauern
Ja, bis 1.4 war das Kundenkonto immer ausgeglichen... Die Frage, wie oft ich eine Mahnung will, ist auch äußert sinnfrei - es ist einfach mal durchgerutscht, Ihnen wahrscheinlich noch nie passiert. Glückwunsch.
Vielleicht schlecht ausgedrückt. Die Rate, Fälligkeit 1. April, wurde am 28.03. überwiesen :) Die Rate mit Fälligkeit 1.5. habe ich versäumt. Mitte Mai ging das Kundenkonto an die Eos, die nun eine neue - nachteilige- Stundungsvereinbarung vorschlägt. Theoretisch hätte Otto doch die ursprüngliche Vereinbarung gar nicht aufhebe dürfen, denn 100 Prozent waren nicht 2 Raten offen .. Das wüsste ich eben gern ;)
Oh das wäre toll :) wie soll ich die Sachen denn zukommen lassen?