Darf die Polizei bei einem Nachts klingeln, auch wenn keine Gefahr im Verzug ist?
Ich bin freiwilliger gesetzlicher Betreuer einer Person, die psychisch krank ist. Nachts hat sie die Polizei angerufen und der geschildert, dass ihr Freund sie sexuell unangemessen behandelt hat und den Polizisten meine Telefonnummer als Betreuer mitgeteilt. Da sie mich nicht um 1.30 Uhr (wen wunderts) telefonisch nicht erreichen konnten, haben die eine Streife zu meiner privaten Adresse geschickt und um kurz vor 2 Uhr geklingelt. Dabei war es möglich alles am nächsten Tag mit mir abzuklären. Den Rufschaden, den die vor meiner Nachbarschaft anrichten konnten, haben die anscheinend nicht bedacht. Was kann ich gegen diese Maßnahmen tun und sind die überhaupt verhältnismäßig?
2 Antworten
Du kannst Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten erstatten. Allerdings dürfte die Resonanz mäßig sein. Immerhin war aus Sicht der Polizeibeamten ein Notfall bei der betreuten Person gegeben.
Effektiver als Beschwerden zu führen wäre mit den Beamten der örtlich zuständigen Wache ins Gespräch zu kommen und ihnen die Besonderheiten dieses Betreuungsfalles zu schildern. Dann wissen sie woran sie sind.
Die dürfen das. Man hat mich vor einiger Zeit auch nachts um 03.00 h herausgeklingelt, um mich vom Tod eines Bekannten zu informieren, der mich ohne mein Wissen als Notfallkontakt angegeben hatte. Allerdings war dieser Bekannte schon seit 2 Tagen verstorben, insofern hätten die auch bei Tageslicht kommen können. Die Handlungsweise der Polizei ist nicht immer nachvollziehbar.
🤭 aber immerhin erfolgte die Information noch v o r der Beisetzung des Bekannten.... 😅