Darf die Lebensgefährtin von meinem Vater mit in das Familiengrab wo meine Mutter bereits liegt?

2 Antworten

Falls du nicht die Grabrechte hast, sieht es schlecht aus. Vielleicht möchte dein Vater ja gerne ein eigenes Grab für sich und seine neue Lebensgefährtin, frag einfach mal unvergänglich nach.


Casper104 
Beitragsersteller
 09.08.2023, 15:58

Nachfragen geht leider nicht, da er auf alles sehr Aggro reagiert…

Grabrechte habe ich (noch nicht), wenn er zuerst verstirbt, was dann?

Casper104 
Beitragsersteller
 09.08.2023, 15:58

Nachfragen geht leider nicht, da er auf alles sehr Aggro reagiert…

Grabrechte habe ich (noch nicht), wenn er zuerst verstirbt, was dann?

meistens muß nach dem Tode der im Grab liegenden die Nutzzeit verlängert werden...

darum die Frage: wer hat das bezahlt bzw verlängert?

Wenn das dein Vater war, hat er die Rechte des Entscheidens,

wenn er verstirbt und du dann die Nutzzeit des grabes verlängerst...kann einige tausend euronen kosten... dann bestimmst du darüber...ansonsten nicht

niemand weiß hier wielange dein vater damals verlängert hatte...niemand weiß ob du mal Erbe wirst, denn derjenige bezahlt die Beerdigung und wird evtl aufgefordert, die Nutzzeit zu verlängern...

dann bist du raus


Casper104 
Beitragsersteller
 09.08.2023, 16:43

Ich werde Alleinerbin sein - will das Grab eigentlich nach der Beerdigung nicht mehr haben, Verlängern od. anderes. Es ist nur sowas von frech u unwürdig meiner Mutter, die genug mit ihm mitmachte nun seine jetzige auch noch oberhalb v meiner Mutter….

Ich möchte auch nicht in dieses Grab!!!!

ich will auch nichts mit seiner jetzigen mehr zutun haben… ist alles krass wenn ich es so schreibe, aber es sind auch einige krasse Geschichten die ich einfach nicht schreiben will, da es misshandlungen waren… dies nur zum Verständnis….

Vater beerdigt, sofort alles kündigen, geht das? Wahrscheinlich nicht?!?

tellerchen  09.08.2023, 16:52
@Casper104

nee das geht nicht, die Mindestlaufzeit beträgt etwa 20...25 jahre, 2018 war meine Mutter verstorben und mußte als Alleinerbe das 20 Jahre verlängern...aber ob er ...dein Vater die Mindestnutzzeit bezahlt hatte, weiß hier niemand...können auch 50 Jahre sein oder Dauergrab...was aus irgendwelchen Guthaben bis zum finanziellen Ende irgendwann abläuft...auch das weiß hier niemand

ob man etwas kündigen kann was lange Jahre oder als Dauer bezahlt wird weiß ich nicht... frag doch mal bei der örtlichen Friedhofsverwaltung nach... nur die können es dir sagen.

was du hier schreibst, so hart es auch klingt, interessiert die Friedhofverwaltung nicht, da gehts nur um finanzielle Dinge... wer bezahlt die Nutzdauer...wer verlängert die Nutzdauer... familiäre Dinge interessieren die nicht

Casper104 
Beitragsersteller
 09.08.2023, 17:02
@tellerchen

Hey ganz lieben Dank!!! Da werd ich mal hinfahren und nachfragen in der Friedhofsverwaltung!!! Jetzt hast mein Gedankenwirrwarr entzwirrlt 🤣… jetzt hab ich einen Anfang gefunden!!! 1000 Dank 🫂