Darf der Vermieter ein Waschmaschinenverbot aussprechen?
Hallo zusammen,
ich wohne zusammen mit 4 weiteren Mitbewohnern in einer WG in einem Denkmalgeschützen Altbau Baujahr 1923. Wir haben seit Mehreren Jahren damit zu kämpfen, dass uns das Aufstellen einer Waschmaschine vom Vermieter untersagt wird. Begründet wird das mit der vorhandenen Bausubstanz sowie dass die Vermieter kein Risiko mit den Rohrleitungen im Haus eingehen wollen. Die Begründungen sind aber jedes mal andere, mal Schimmelgefahr, etc... . In dem Haus wohnen auch noch andere Familien, die alle eine Waschmaschine haben. Wir wohnen jedoch auf dem Dachgeschoss (War mal ein alter Dachstuhl, d.h. Boden nur aus Holz, ebenso das Tragwerk). Im Internet findet man schon viel dazu, dass ein Verbot seitens des Vermieters nicht gestattet ist, ich weiß nur nicht wie das bei einem denkmalgeschützen Altbau ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
2 Antworten
Hallo,
Wäsche waschen, per Waschmaschine gehört nun einmal zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Wenn's keine alternative Möglichkeit zum aufstellen einer Waschmaschine im Haus gibt, hätte der Vermieter euch dies vor Abschluß des Mietvertrag's auch so (denkmalgeschütztes Gebäude) mitteilen müssen.
Dieser gravierende Umstand trägt schließlich maßgeblich zur Entscheidung bei, Wohnung mieten oder nicht☝️
Wenn ihr keine Waschmaschine in der Wohnung aufstellen dürft, sollte/muss euch der Vermieter einen alternativen Raum zur Verfügung stellen, PUNKT!
Und PS:
Ich pers. wäre schon längst beim Anwalt/Mieterverein!