Aus 2 kleinen Wohnungen eine Wohnung - Darf man einen Eingang zumauern?
Hallo,
ein bisschen kompliziert aber es ist so dass ich in einer Wohnung wohne (Altbau) und früher waren es mal zwei verschiedene Wohnungen, die aber extrem klein waren... Deswegen würde eine Wand durchbrochen und jetzt ist es ebne eine Wohnung.
Das Problem ist, dass es den zweiten Eingang noch gibt, es wurde nur provisorisch etwas davor gestellt. Jetzt hat der Vermieter heute angerufen und gesagt ich muss den Eingang wieder auf machen, weil er Angst hat das im Falle eines Feuers der Weg zum Ausgang zu weit weg ist. Meine Frage ist nun kann ich die eine Tür einfach zumauern lassen? Der Weg zum anderem Ausgang ist nicht weiter als in jeder anderen Wohnung! Und vor allem wer müsste das zahlen? Das fällt doch nicht unter Schönheitsreparatur oder? Ich bin der Meinung dass mein Vermieter sich einfach die Kosten sparren will...
1 Antwort
Zumauern kannst Du das nur mit Zustimmung des Vermieters... und dann wäre das nicht Deine Aufgabe, sondern die des Hauseigentümers.
Wenn die Wohnung zwei Eingangsbereiche hat, dann kannst Du darauf bestehen, daß beide Eingangstüren hinreichend nach geltendem Sicherheitsstandard gesichert sind. Einen Anspruch auf nur einen Wohnungseingang hast Du nicht - das ist ja auch recht sinnlos.
Der Vermieter kann Dir allerdings auch nicht vorschreiben, daß der zweite Eingang/Ausgang nicht durch einen Schrank verstellt werden darf. Das ist eine Frage Deiner persönlichen Gestaltung in der Mietwohnung und der entsprechenden Nutzung.