Kann einem der Onlinehändler eine Lieferung verweigern?

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Wenn Du Dir die AGB des Händlers durchliest (manchmal steht das auch direkt im Kaufprozess ausdrücklich auf Deinem Bildschirm), kommt ein Kaufvertrag erst durch Versand der Ware an Dich zustande. Deine Internetbestellung ist zivilrechtlich nur ein Angebot, das der Händler annehmen kann, aber nicht muss.

Du könntest natürlich auch beim erstern Mal nur eine Runde Kleider (z. B. 4 Stück) bestellen, dann 1 behalten und den Rest zurücksenden. Damit gehst Du das Risiko ein, dass der Händler Deine nächste Bestellung - auch von nur einem Stück - gar nicht mehr akzeptiert.

Händler wollen Deine definitive Bestellung und nicht Deine Rücksendungen.

Wir haben Vertragsfreiheit in diesem Lande. Da darf der Händler entscheiden wen beliefert. Das von Dir beschriebene Verhalten des Händlers soll angeblich auch immer öfter praktiziert werden. Einerseits kann ich vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt die Händler in ihrer Überlegung schon verstehen. Andererseits aber machen sie sich dadurch bei der Kundschaft, wie man an Dir sieht, nicht beliebt und graben sich damit selber das Wasser ab.

normalerweise ist das in den AGB geregelt. Dort kannst Du nachlesen wie und wann genau ein Vertrag zustande kommt. Bei vielen OnlineShops ist es so, dass der Vertrag nicht mit der Bestellung im Onlineshop, sondern erst mit der Annahme (Bestätigung) durch Verkäufers zustande kommt. Teilweise wird auch in der E-Mail die man unmittelbar nach der Bestellung erhält darauf hingewiesen.