Darf der Handwerker den Gaszählerstand im Auftrag der Hausverw. ablesen. Begründung: TRGI 2018 Überprüfung von Manipulation?
Bei der Wartung der Gastherme wollte der Handwerker der im Auftrag der Hausverwaltung (Mietpreistreiber/Besitzer in Monaco) handelnden Installationsfirma den Gaszählerstand ablesen. Auf die Frage warum er den ablesen möchte bekam ich die Antwort: Das steht im TRGI 2018 und dient der Vorbeugung der Manipulation. Nachzulesen war bisher nur das Zähler und Leitung überprüft werden kann/soll, das hat aber wenig mit dem Zählerstand zu tun.
Ich habe ihm das ablesen Verweigert, darf ich das?
2 Antworten
Nein, das war ein Fehler. Ablesen lassen und alles fotografieren. Auch den Zählerstand fotografieren.
Durch das Verweigern des Ablesens hast Du Dich verdächtig gemacht. Die hatten ja den Auftrag von der Hausverwaltung und die hat ja den Sitz in D. Der Besizter und wo er wohnt ist völlig unwichtig. Selbst wenn er in Nord-Zypern wohnen würde spielt das keine Rolle.
Was jetzt auf Dich zu kommt, sind die Kosten für die nicht erfolgte Ablesung und eine Schätzung des Gasverbrauchs, die sicherlich hoch sein wird. Es ist auch möglich das der Versorger den Gaszähler austauschen wird auf Deine Kosten.
Nein ! Das Ablesen des Zählers erfolgt jährlich durch den Versorger und wird darüber hinaus einmal jährlich angepasst. Einen Vertrag mit der HV über Versorgung habe ich nicht. Das der Versorger den Zähler austauschen könnte halte ich für ziemlich herbeiphantasiert.
Das habe ich auch gelesen, aber wo steht da etwas über eine Ablesung? Überprüfung ja, aber Ablesung?!
Ich weiß nicht, ob man das darf. Ich kann mir aber auch gerade keinen Grund ausdenken, warum man das macht - es sei denn, man hätte tatsächlich am Zählerstand manipuliert, wovon ich aber nicht ausgehe. Was ist denn Dein Problem mit der Zählerstandsablesung?
Lies hier was die TRGI 2018 ist: https://www.haustec.de/sanitaer/installationstechnik/trgi-ueberarbeitet-das-sind-die-neuen-regeln-fuer-gasinstallationen?page=all
Eine regelmäßige Ablesung und Überprüfung durch Fachbetriebe ergibt sich daraus.