Gilt die Überprüfung einer Heizung als Bagatellschaden?
Wir haben schon seit längerem ein sehr intensives klopfen in der Heizung. Jetzt kam ein Handwerker und hat festgestellt, nachdem wir das Problem genau beschrieben haben und er einige Versuche machte das defekte Teil zu finden, dass höchstwahrscheinlich ein Rücklaufventil falsch montiert wurde und es sehr zeitaufwändig wäre, den richtigen Heizkörper zu ermitteln. Er sagte es wäre aber nichts schlimmes, da wir die Befürchtung hatten es könnte ein Rohr platzen oder ähnliches ^^
Die Frage ist nun, fällt das unter Bagatellschäden, denn wir haben eine Rechnung über 46 Euro von unserem Vermieter erhalten.
Kurzform des Schreibens des Vermieters:
Für die Überprüfung der Heizung (lautes Klopfen) am 12.03. wurde uns von der Firma XXX 46,17 Euro in Rechnung gestellt.
Hierbei handelt es sich um einen Bagatellschaden, der von Ihnen zu zahlen ist.
2 Antworten
Da hilft ein Blick in den Mietvertrag. Stichwort "Kleinreparaturen", die vom Mieter bis zu einer Höhe von 200 € oder 8 % der Kaltmiete jährlich getragen werden müssen.
Ja das ist eben die Frage, IST das Bagatellschaden oder nicht? Im Mietvertrag müssen wir bis 90 Euro selbst tragen. Aber hier wurde ja kein Schaden behoben bzw, es ist ja kein Schaden, wenn der Handwerker recht hat, den wir durch unser Verhalten beeinflussen können. Trotzdem Danke für die Antwort :)
nee, der der Schaden liegt ja nicht in eurem unmittelbaren Zugriff. Gibt jede Menge zu lesen zum Thema bei google und auch Gerichtsurteile mit Aktenzeichen. Macht sich immer gut in Antwortschreiben.
Als Bagatellschaden kommen nur Sachen infrage, die ihr täglich in der Hand habt. Wasserhähne, Rolladengurte, Griffe, Schalter.
Vielen Dank für die Antwort. Bin im suchen bei Google immer etwas unbeholfen. Finde nie etwas was meinen Fall fast 1:1 beschreibt. Ich versuch nochmal mein Glück :)