Gastherme immer wieder kaputt, was tun?

3 Antworten

Normal ist:

Die Wartung der Gastherme beauftragt der Vermieter und nicht der Mieter. Die Reparaturkosten übernimmt ebenfalls der Vemieter. Der Einbau einer neuen Gastherme ist ratsam, allerdings würde der Vermieter die Kosten auf den Mieter anteilig umlegen. Die Reparaturkosten können nur dann anteilig umgelegt werden, wenn es schriftlich im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

https://www.mietrecht.de/13983-jaehrliche-wartung-gastherme-das-sie/

Wer zahlt die Wartung der Gastherme?

In einer Mietwohnung obliegt die Pflicht, die Gastherme in Stand zu setzen grundsätzlich dem Vermieter. Dieser kann diese Pflicht jedoch ganz oder teilweise über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter übertragen. Dies muss jedoch deutlich im Mietvertrag geregelt sein.

Das hängt davon ab ob

Du zur Beauftragung der Wartung verpflichtet bist gemäss Mietvertrag und

ob der reparierte Schaden durch die fehlende Wartung verursacht wurde.

Wenn beispielsweise eine 30 Jahre alte Therme repariert werden muss, ist das ja eigentlich kein Wunder. Es sei denn, der Schaden beruht auf der fehlenden Wartung. Kein Wasser nachgefüllt z.B., dadurch irgendwas kaputt gegangen.

Bevor jetzt alle raten, könntest Du auch Deine Frage ergänzen.

Was war kaputt und warum soll die unterlassene Wartung dafür ursächlich sein?

klingt etwas verworren.

Normalerweise gibt der Vermieter die Wartung in Auftrag und schlägt diese Kosten dann in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter um. Dies muß auch so im Mietvertrag stehen.
Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind, läuft das Spiel genauso. Der Vermieter beauftragt, zahlt und holt sich das Geld vom Mieter wieder. Allerdings sind diese Kosten gedeckelt. Außerdem dürfen sie sich nur auf Einrichtungsgegenstände beziehen, die sich im direkten, täglichen Gebrauch des Mieters befinden, als da wären Türgriffe, Schalter, Wasserhähne. die Übergänge sind fliessend.

Wenn Du im Vertrag unterschrieben hast dass Du eigenständig einmal / Jahr eine Wartung beauftragst, könnte es für Dich kniffelig werden.

Wenn eine Heizung ständig kaputt ist, ist dies nicht zumutbar. Mietminderungen und -einbehalte wirken da bisweilen Wunder.