Guten Tag,

sofern Sie keine Möglichkeit mehr sehen, den Sachverhalt direkt mit dem Anbieter zu klären, empfehle ich ein Schlichtungsverfahren über die Bundesnetzagentur.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und hat oft Erfolg, weil der Vorgang dann nicht mehr durch den "normalen" Kundenservice (i. d. R. externe Call-Center) bearbeitet wird, sondern durch Mitarbeiter des Unternehmens, die auf solche Beschwerden spezialisiert sind.

Ich wünsche viel Erfolg!

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Tag,

die Sinnhaftigkeit der zwei weiteren Bausparverträge kann ich aus dem geschilderten Sachverhalt ebenfalls nicht nachvollziehen., jedoch kenne ich auch die detaillierten Umstände nicht.

Womit hat denn der Berater die Notwendigkeit der weiteren Bausparverträge begründet?

Wurden die zwei weiteren Bausparverträge tatsächlich unnötig abgeschlossen besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schadenersatz (= die zu viel gezahlte Abschlussgebühr). Diesen Anspruch können Sie aber nur geltend machen, wenn Sie dem Berater eine falsche Beratung nachweisen können. Dies wäre z. B. möglich, wenn bei dem Gespräch weitere Personen als Zeugen anwesend waren oder ein Beratungsprotokoll vorliegt, aus dem hervorgeht, dass für die weiteren Verträge kein Bedarf bestand.

Ohne einen Beweis für eine Falschberatung wird es jedoch schwierig, da der Berater vorgeben kann, dass diese Vertragskonstellation mit Ihnen besprochen wurde und Ihren Wünschen entspricht.

Die Chancen sind also nicht besonders hoch, Sie sollten diese Ansätze aber dennoch verfolgen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Morgen,

es gibt hier 2 Dinge zu beachten:

1. Das Betreiben des Gewerbes

2. Das Innehalten einer Erlaubnis nach §34d zur Vermittlung von Versicherungen

Das Gewerbe verursacht keine laufenden Kosten und Sie können so jederzeit doch noch einmal operativ tätig werden. Ich würde es daher nicht abmelden.

Die Erlaubnis nach §34d können Sie erst zurückgeben, wenn sich keine Verträge mehr in Ihrer Betreuung befinden. Für die Erlaubnis ist jedoch auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich und diese verursacht Kosten. So lange die Kosten für die Versicherung noch unter den Provisionseinnahmen liegen, würde ich jedoch meine Erlaubnis nicht zurück geben.

Viele Grüße

Roland Möller

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