Ich schließe mich hier meinen Vorrednern an und gehe noch einen Schritt weiter.

Bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs geht man von einer sogenannten Gefährdungshaftung aus. Dies bedeutet, dass bei einem Schaden, der im Zusammenhang mit dem Fahrzeug (an Ihrem Fahrrad) entstanden ist grundsätzlich von einem schuldhaften Verhalten des Fahrzeugführers ausgeht.

Ich sehe hier also eher den Autofahrer in der Situation beweisen zu müssen, Ihr Fahrrad nicht angefahren zu haben.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Tag,

so lange der Arbeitsvertrag nicht fristlos gekündigt wurde, besteht auch Anspruch auf Gehalt bis zum Vertragsende.

Sollte ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen, kann der Arbeitgeber diese aber dennoch aussprechen.

Ich empfehle ebenfalls dringend einen Termin beim Anwalt oder Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Tag,

sofern Sie keine Möglichkeit mehr sehen, den Sachverhalt direkt mit dem Anbieter zu klären, empfehle ich ein Schlichtungsverfahren über die Bundesnetzagentur.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und hat oft Erfolg, weil der Vorgang dann nicht mehr durch den "normalen" Kundenservice (i. d. R. externe Call-Center) bearbeitet wird, sondern durch Mitarbeiter des Unternehmens, die auf solche Beschwerden spezialisiert sind.

Ich wünsche viel Erfolg!

Viele Grüße

Roland Möller

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Ist die Tür nicht reparabel, zahlt die Versicherung einen gleichwertigen Ersatz. Dies kann eine neue Tür in ähnlicher Ausführung oder auch eine gebrauchte Tür (eher theoretisch, kommt praktisch nicht vor) sein.

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Guten Tag,

bedingungsgemäß mag es in Ordnung sein, nur den Regelsparbeitrag zu akzeptieren.

Allerdings ist in Ihrem Fall fraglich, ob durch die jahrelange Zahlung nicht ggf. eine Art "Gewohnheitsrecht" entstanden ist. Insbesondere, wenn im Antrag bereits eine Sparrate von 50€ eingetragen ist, hat sich die Bausparkasse bereits bei Abschluss mit dieser Sparrate einverstanden erklärt.

Hierauf würde ich verweisen und auf die Annahme dieses Sparbeitrages bestehen.

Notfalls kann auch ein Schlichtungsverfahren über den Ombudsmann angestrebt werden.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Tag,

das scheint mir auch recht hoch zu sein. Aus privater Erfahrung sind es bei uns so 50-60€. Kann es sein, dass die Firma zwischen Gesellen- und Meisterstunden unterscheidet und hier der Stundensatz für einen Meister abgerechnet wurde?

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Guten Tag,

die Sinnhaftigkeit der zwei weiteren Bausparverträge kann ich aus dem geschilderten Sachverhalt ebenfalls nicht nachvollziehen., jedoch kenne ich auch die detaillierten Umstände nicht.

Womit hat denn der Berater die Notwendigkeit der weiteren Bausparverträge begründet?

Wurden die zwei weiteren Bausparverträge tatsächlich unnötig abgeschlossen besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schadenersatz (= die zu viel gezahlte Abschlussgebühr). Diesen Anspruch können Sie aber nur geltend machen, wenn Sie dem Berater eine falsche Beratung nachweisen können. Dies wäre z. B. möglich, wenn bei dem Gespräch weitere Personen als Zeugen anwesend waren oder ein Beratungsprotokoll vorliegt, aus dem hervorgeht, dass für die weiteren Verträge kein Bedarf bestand.

Ohne einen Beweis für eine Falschberatung wird es jedoch schwierig, da der Berater vorgeben kann, dass diese Vertragskonstellation mit Ihnen besprochen wurde und Ihren Wünschen entspricht.

Die Chancen sind also nicht besonders hoch, Sie sollten diese Ansätze aber dennoch verfolgen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Viele Grüße

Roland Möller

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Ich schließe mich wfvbinder hinsichtlich der Annahme an. Rechtlich ist das kein Problem.

Aus organisatorischen Gründen empfehle ich jedoch, die Postbankfiliale bereits vor der Einzahlung zu kontaktieren. 

Es sollte im Vorfeld abgesprochen werden, dass die Übergabe des Geldes in einem diskreten Raum erfolgt und nicht direkt am Postschalter. Der Einzahlungsvorgang wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da das Geld gezählt und auf Echtheit geprüft werden muss.

Darüber hinaus benötigt auch die Bankfiliale einen gewissen organisatorischen Vorlauf. Nicht alle Filialen sind auf die Annahme eines Geldbetrages in dieser Höhe vorbereitet. So gibt es z. B. Höchstversicherungssummen für in den Filialen befindliches Bargeld. Diese müssen dann unter Umständen erhöht und eine zusätzliche Tour des Geldtransportunternehmens angefordert werden.

Es ist also für beide Seiten hilfreich, ein paar Tage vor der Einzahlung mit der betroffenen Filiale zu sprechen.

Für die Auszahlung gilt natürlich ähnliches. Auch hier sollte eine diskrete Übergabe vorab geklärt sein.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Tag,

ein befristetes Arbeitsverhältnis endet zunächst planmäßig zu einem festen Termin.

Insofern sollte auch eine Finanzierung getilgt sein, bevor das Arbeitsverhältnis endet - einer kurzfristigen Finanzierung eines kleineren Betrages sollte somit nichts im Wege stehen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn die Laufzeit der Finanzierung die Laufzeit des Arbeitsvertrages übersteigt. Hier werden die meisten Banken ablehnen - natürlich aus eigenem Interesse, aber auch zum Schutz des Kunden.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Tag,

viele Banken lassen sich von ihren Kunden im Rahmen der Kontoeröffnung eine Schufa-Einwilligung unterschreiben. Nicht alle machen jedoch hiervon anschließend Gebrauch.

Welche Banken keine Abfrage und/oder Meldung durchführen, lässt sich ohne Weiteres leider nicht feststellen.

Falls es Ihnen wichtig ist, dass die Kontoeröffnung nicht an die Schufa gemeldet wird, sollten Sie eine Bank wählen, die im Rahmen der Kontoeröffnung keine Einwilligung zur Datenübermittlung an die Schufa von Ihnen verlangt.

Dies ist nicht ganz einfach, vereinzelt gibt es aber regionale Banken, die (meist aus Kostengründen) hiervon absehen.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Tag,

Girokonten können i. d. R. täglich gekündigt werden. Weitere Informationen hierzu werden Sie auch in den AGB der Commerzbank finden.

Lassen Sie sich am besten eine Kopie des Kündigungsschreibens aushändigen, welches Ihre Sparkasse an die Commerzbank versandt hat. Idealerweise gibt es vielleicht sogar einen Beleg über den Versand, z. B. ein Faxprotokoll oder einen Einschreibenbeleg.

Senden Sie die Kopie der Kündigung und evtl. vorhandene Belege schriftlich an die Commerzbank mit der Auffrorderung, das Konto umgehend zu schließen und die über den 31.10.2016 hinausgehenden Kontoführungsgebühren zu erstatten.

Sofern die Commerzbank angibt, das Kündigungsschreiben der Sparkasse nicht erhalten zu haben und auch keine Nachweise vorliegen, wird eine rückwirkende Erstattung voraussichtlich nicht erfolgen. In diesem Fall empfehle ich, persönlich eine Filiale der Commerzbank aufzusuchen und das Konto direkt vor Ort schließen zu lassen.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Tag,

die Konditionen diverser Kreditbanken sind i. d. R. abhängig von Laufzeit, Kreditbetrag und Bonität. Der tatsächliche Zinssatz steht also meist erst nach einer Bonitätsprüfung durch die Bank fest.

Berechnen Sie sich am besten auf der Internetseite der Bank Ihr persönliches Angebot. Dann erhalten Sie von der Bank auch das standardisierte europäische Merkblatt für Verbraucherkredite. Dort sind alle evtl. anfallenden Kosten aufgeführt.

Falls Sondertilgungen und vorzeitige Ablösungen gewünscht sind, sollten Sie die Unterlagen zusätzlich hierauf überprüfen.

Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie dort nach Prüfung des Angebots bedenkenlos abschließen.

Ich empfehle jedoch, nicht wahllos bei diversen Banken Anfragen zu starten. Damit verschlechtern Sie Ihren Schufa-Score, was sich wiederum negativ auf die Bonitätsprüfung auswirkt. Mehr als 2-3 Angebote sollten es nicht sein.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Morgen,

einige Versicherer bieten sogenannte "Sondereinstufungen" an, um potentiellen Neukunden einen günstigen Beitrag anbieten zu können.

Der Haken daran ist jedoch, dass Sie diese Sondereinstufung i. d. R. nicht zu einem neuen Versicherer mitnehmen können. Der neue Versicherer übernimmt die schadenfreien Jahre, die Sie auch tatsächlich "erfahren" haben.

In vielen Rechnungen und Versicherungsscheinen finden Sie daher die Angabe von 2 verschiedenen SF-Klassen: Die Sondereinstufung und die tatsächlich vorhandene SF-Klasse. 

Klären Sie bitte mit dem Versicherer, welche SF-Klasse im nächsten Jahr an einen neuen Versicherer übergeben würde. Mit dieser Information können Sie sich dann Angebote einholen.

Alternativ können Sie auch mit dem potentiellen neuen Versicherer klären ob dieser bereit wäre, auch eine Sondereinstufung zu übernehmen. Die Chancen hierfür sind aber eher gering.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Morgen,

es gibt hier 2 Dinge zu beachten:

1. Das Betreiben des Gewerbes

2. Das Innehalten einer Erlaubnis nach §34d zur Vermittlung von Versicherungen

Das Gewerbe verursacht keine laufenden Kosten und Sie können so jederzeit doch noch einmal operativ tätig werden. Ich würde es daher nicht abmelden.

Die Erlaubnis nach §34d können Sie erst zurückgeben, wenn sich keine Verträge mehr in Ihrer Betreuung befinden. Für die Erlaubnis ist jedoch auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich und diese verursacht Kosten. So lange die Kosten für die Versicherung noch unter den Provisionseinnahmen liegen, würde ich jedoch meine Erlaubnis nicht zurück geben.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Morgen,

Ihr Arbeitgeber erhält Provision für die von Ihnen vermittelten Verträge. 

Üblicherweise erhalten Sie als Untervermittler jedoch nicht die volle Provision weitergereicht, sondern nur einen Teil davon.

Mit der Differenz werden unter anderem die laufenden Kosten, Lohnnebenkosten und auch der Gewinn Ihres Arbeitgebers gedeckt. 

Insofern muss Ihr Arbeitgeber die Provision natürlich auch versteuern, da es zunächst eine Einnahme ist. Steuermindernd wirkt sich anschließend dann die Weitergabe Ihres Anteils an der Provision aus, da dies Personalkosten sind.

Einfach ausgedrückt versteuert Ihr Arbeitgeber am Ende den Teil der Provision, den er auch tatsächlich als Gewinn einbehält. Sie versteuern den Teil, der an Sie weitergegeben wurde.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Morgen,

das hängt vom Anbieter ab.

Üblicherweise ist diese Information im Onlinebanking des Anbieters zu finden.

Darüber hinaus versenden viele Anbieter monatlich eine Abrechnung, der der Saldo entnommen werden kann.

Liegt beides nicht vor, hilft nur eine schriftliche Anfrage bei der Kreditkartengesellschaft. Haben Sie eine PIN für Telefonbanking, werden Sie diese Auskunft auch telefonisch erhalten.

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Morgen,

dieses Konto ist gut und günstig, wenn Sie es online eröffnen und Ihre gesamten Bankgeschäfte ebenfalls online erledigen. In diesem Fall ist es nämlich tatsächlich kostenfrei.

Natürlich hat die Bank die Möglichkeit, später Gebühren einzuführen oder zu erhöhen. Dann haben Sie aber auch die Möglichkeit, zu einer anderen Bank zu wechseln.

Fazit:

Wenn Sie Ihr Konto ausschließlich online führen, ist dies ein gutes Angebot. Ähnliche Angebote gibt es aber auch von diversen Direktbanken im Internet. Die Auswahl ist also groß.

Wer seine Bankgeschäfte nicht online, sondern in der Bank und mit Unterstützung der Filialmitarbeiter erledigen möchte, muss diesen Service auch mit Kontoführungsgebühren bezahlen. 

Viele Grüße

Roland Möller

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Guten Morgen,

ich bin Bankkaufmann und möchte Ihnen gern eine Empfehlung geben. Dafür benötige ich jedoch einige Angaben von Ihnen.

1. Möchten Sie (z. B. im Notfall) kurzfristig über das gesamte Geld oder einen Teil davon verfügen können? Falls ja, wie kurzfristig sollte dies möglich sein (Tage, Wochen oder ein paar Monate)

2. Sind Sie bereit, für die Chance auf eine über dem aktuellen Zinsniveau liegende Rendite auch das Risiko eines Verlustes einzugehen?

3. Verfügen Sie noch über weiteres Vermögen? Falls ja, in welcher Höhe und wie ist dieses angelegt?

4. Wie lange möchten Sie das Geld anlegen?

Nach Beantwortung dieser Fragen kann ich Ihnen eine erste Tendenz für mögliche Geldanlagen geben.

Viele Grüße

Roland Möller

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