Guten Tag,
die Sinnhaftigkeit der zwei weiteren Bausparverträge kann ich aus dem geschilderten Sachverhalt ebenfalls nicht nachvollziehen., jedoch kenne ich auch die detaillierten Umstände nicht.
Womit hat denn der Berater die Notwendigkeit der weiteren Bausparverträge begründet?
Wurden die zwei weiteren Bausparverträge tatsächlich unnötig abgeschlossen besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schadenersatz (= die zu viel gezahlte Abschlussgebühr). Diesen Anspruch können Sie aber nur geltend machen, wenn Sie dem Berater eine falsche Beratung nachweisen können. Dies wäre z. B. möglich, wenn bei dem Gespräch weitere Personen als Zeugen anwesend waren oder ein Beratungsprotokoll vorliegt, aus dem hervorgeht, dass für die weiteren Verträge kein Bedarf bestand.
Ohne einen Beweis für eine Falschberatung wird es jedoch schwierig, da der Berater vorgeben kann, dass diese Vertragskonstellation mit Ihnen besprochen wurde und Ihren Wünschen entspricht.
Die Chancen sind also nicht besonders hoch, Sie sollten diese Ansätze aber dennoch verfolgen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Viele Grüße
Roland Möller