Bürge verstorben! Was nun?
Hallo!
Ich hätte da eine Frage! Mein Vater war bei meinem laufenden Kredit Bürge. Nun ist er letztes Jahr verstorben! Ich bin die einzige Erbin! Was passiert mit der Bürgschaft? Mein Notar möchte 1/3 des Kredits in die Erbmasse aufnehmen! Wie schaut das nun Rechtlich aus?
Danke für Rückmeldungen!
1 Antwort
Wenn Du die einzige Erbin bist, dann erbst Du auch die Bürgschaftsverpflichtungen Deines Vaters, es sei denn, Du schlägst das komplette Erbe fristgerecht bei Amtsgericht aus. Aber offenbar gibt es eine lukrative Erbmasse, die höher ist als die Bürgschaftverpflichtung und auf die Du deshalb nicht verzichten solltest.
Egal ob mit oder ohne Erbausschlagung würde der Gläubiger Deines Kredites die Sicherheit aus der Bürgschaft verlieren. Vielleicht hast Du ihm den Tod des Bürgen aber auch noch nicht (unverzüglich) bekannt gegeben. Unabhängig von dieser Information kann es kann sein, dass der Kreditgeber mit Deiner momentanen Kreditwürdigkeit immer noch nicht zufrieden ist und den Kredit insgesamt fällig stellt. Darauf solltest Du vorbereitet sein!
Vielleicht kannst Du aber auch mit dem Kreditgeber verhandeln und ihm eine teilweise Kreditrückzahlung und/oder eine erhöhte Ratenzahlung anbieten.
Mein Bauchgefühl sagt, dass die Bürgschaft in sich zusammenfällt. Man nennt dies auch "Konfusion".
Die Bürgschaft fällt letztendlich, aber nicht von vorneherein in sich zusammen, das sehe ich auch so. Aber dies ist keine Konfusion. "Konfusion tritt ein, wenn Gläubiger und Schuldner einer Forderung in einer Person zusammentreffen." lt. Wikipedia.
Da die Bürgschaft keine Straftat, sondern eine bedingte Verpflichtung ist, ist diese Eventualverbindlichkeit vererblich. In diesem Fall ist für den Kreditgeber als Gläubiger das Vererben auf den Hauptschuldner ungünstig, weil seine Sicherheit weg ist und damit eine Hauptbedingung für die Kreditgewährung. Zwangsläufig wird der Kreditgeber den Kredit zumindest neubewerten müssen, wenn nicht gar kündigen.
Ich verstehe jetzt allerdings nicht, weshalb der Wegfall des Bürgen den Kreditvertrag infrage stellen sollte. Ist das üblich, dies so im Kreditvertrag niederzuschreiben?
Ich habe z.B. mal eine Bürgschaft für einen Mietvertrag meines Sohnes abgegeben. Sonst hätte er den Mietvertrag nicht bekommen, dies war also die Bedingung. Der eigentliche Mietvertrag beinhaltete aber nicht meine Bürgschaft und hätte sicher auch nach meinem Ableben weiterhin gegolten.
Zumal die Bürgschaft hier ja nicht erloschen ist, denn sie wurde vererbt. Ich wüsste hier trotz aller Ahnungslosigkeit gar nicht, warum die Bank jetzt das Darlehen fällig stellen sollen könnte.
Die Sache mit dem Drittel verstehe ich ja erst recht nicht.
Das Drittel ergibt sich daraus, dass auch mein Mann noch Kreditnehmer ist!
Laut Auskunft der Bank wird mit Abschluss der Verlassenschaft nur der Bürge aus dem Vertrag gestrichen! Sonst würde sich nichts ändern!
Darum verstehe ich nicht was der Notar bezweckt! Die Bank erhebt keine Ansprüche!
Ist es vielleicht so, dass Dein Vater als dritter Kreditunternehmer unterschrieben hat? Und der Notar vermindert den rechnerischen Wert der Erbmasse um ein Drittel des Kreditbetrages?
In Deutschland wäre das gut für Dich, denn dadurch sinken die Gebühren für z.B. Notar und Erbschein. Wie es in Österreich ist, weiss ich nicht.
Ist das üblich, dies so im Kreditvertrag niederzuschreiben?
Das kann man nicht generell bejahen ode verneinen. Es wäre denkbar, dass das Bestehen dieser Bürgschaft nicht nur Auszahlungsvoraussetzung, sondern auch Kreditbestandsvoraussetzung ist. Muss man halt nachlesen. Aber klar ist, der Bürge ist verstorben und die Bürgschaft wurde auf die Tochter vererbt, die zugleich Kreditschuldnerin ist. Die Sicherheit zugunsten der Bank ist somit futsch.
Ich bin im Privatrecht nicht so ganz fit, deshalb frage ich hier mal:
Kann man denn für sich selbst bürgen? Und falls ja: Was hat der Gläubiger davon, wenn er statt auf den Schuldner auf den Bürgen zurückgreift, wenn diese dieselbe Person sind?
Mein Bauchgefühl sagt, dass die Bürgschaft in sich zusammenfällt. Man nennt dies auch "Konfusion".
Noch nicht geklärt ist für mich, ob eine Bürgschaftsverpflichtung überhaupt vererblich sein kann. Womöglich hängt das auch von der Art der Bürgschaft ab. Die meisten sind "selbstschuldnerische" Bürgschaften (weil sie selbst schuld sind, wenn sie sowas eingehen). Wie kann man eine eigene Schuld vererben?
Zum Vergleich: Wenn ich einen Menschen töte und dann selber sterbe, erben meine Kinder die Straftat doch nicht mit.
Bin jetzt unsicher...