Bildtransfertool und Bildbearbeitungssoftware von der Steuer absetzen?
Hallo zusammen,
unter welcher Kategorie kann ich die beiden o.g. Ausgaben von der Steuer absetzen?
Das Bildbearbeitungsprogramm wird monatlich gezahlt und das Bildtransfertooljährlich.
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Ich buche Subscriptions (monatlich oder jährlich) auf SKR03 4964.
Rechtlich handelt es sich um zeitlich befristete Lizenzen bzw. Nutzungsrechte, die jeweils verlängert werden.
WEnn Du keine Kategorie findest ist es "sonstige abzugsfähige Ausgaben" in der Anlage EÜR.
Ich denke Du unterliegst der Kleinunternehmerregelung?
Dann machst Du doch einfach nur eine EÜR!
Verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht!
Wieso machst du nicht eine einfache EÜR per z.b. Excel? Warum alles so kompliziert??
Habe ich, muss es aber in WISO eintragen und da gibt es verschiedene Kategorien.
Meine Excel tabelle enthält mehrere Spalten, entsprechend der zutreffenden Zeilen der Anlage EÜR. Einfach nur Einnahmen und Ausgaben reicht eben nicht.
Im SKR 03 würde ich das auf das Konto 4806 buchen, im SKR 04 auf 6495 - oder was meinst Du mit 'Kategorie'?
Dann frag doch mal im WISO-Forum - ich kenne mich mit dieser Software nicht aus und weiß nicht, was für 'Kategorien' da existieren.
Ich muss es bei WISO bei den Ausgaben irgendwo eintragen, weiß aber nicht wo, da ich nichts zu Software oder Lizenzen finde. Genau so das Microsoft 365 Jahresabo.
Die Kosten sind jeweils auch unter 250€