Fotograf als Kleinunternehmer - was kann man von der Steuer absetzen?
Hallo zusammen,
ich melde zu Mai mein Kleingewerbe als Fotografin an. Meine Fragen nun:
- Ich habe letzten Monat eine Kamera gebraucht über Ebay Kleinanzeigen gekauft (580€). Kann ich diese dennoch ab nächsten Monat über das Gewerbe laufen lassen? Und wie setze ich diese ab?
- Kann ich generell Ausgaben, die vor der Anmeldung stattfinden, z.B. Handy SIM Karte, Objektiv, Laptop etc. im Nachhinein noch auf das Gewerbe laufen lassen? Und wie werden diese von der Steuer abgesetzt?
- Gibt es im Kleingewerbe auch die Abschreibung? Und gilt diese nur pro Anschaffung über 410€ oder generell max. 410€ (z.b. wenn ich eine Kamera für 500€ kaufe, ein Objektiv für 300€ und ein Stativ für 100€, dann gesamt 800€ und nicht pro Anschaffung 410€).
- Wie setze ich fixe Kosten von der Steuer ab? Hätte z.b. Kosten für Bildbearbeitungsprogramme, Steuerprogramm, Handy Flatrate, Website usw. Trage ich diese in meine monatliche Gewinn Verlust Tabelle ein oder muss ich hier noch was beachten?
Ich weiß ich müsste dazu zu einem Steuerberater, würde mir aber gerne vorab schon grobe Infos einholen.
Vielen Dank im Voraus :-)
2 Antworten
Ich bin hier ausnahmsweise mal anderer Ansicht als die geschätzte Kollegin @Eifelia, nicht bezüglich des Ergebnisses, sondern nur bezüglich der Vorschriften.
Dein Unternehmen begann m.E. nicht erst mit der Gewerbeanmeldung, sondern mit dem Entschluss fotografische Leistungen gegen Entgelt anzubieten. Also sind sämliche Vorbereitungshandlungen schon "unternehmerische Tätigkeit."
Damit brauche ich die Krückke Kosten vpor Eröffnung udn Einlage aus den Privatvermögen wegen der Kamera nicht. Somit:
- Die Kamera ist ein GWG. Die Die Anschaffungskosten kannst Du sofort abschreiben.
- Mobilfunkkosten seit Deinem Entscluss Dich selbständigzu machen sind Betriebsausgabe. Kosten für Bürobedarf, Internet usw. natürlich nur 50 % wenn Du es auch privat nutzt.
- Laptop Sofortabschreibung nach der neuen Vorschrift für Kommunikationselektronik. Die Grenze proGWG ist 800,- Euro, Also Kamerabody (500,-) + Objektiv (300,-), ist noch ein GWG. Das Stativ würde ich immer einzeln als Betriebsausgabe abziehen (habe ich selbst auch gemacht).
- Kosten für Softwareabos, Mobiltelefon, Websitekosten usw. sind ganz normale Betriebsausgaben.
Am besten besorgst Du Dir ein Buchhaltungsprogramm aus dem Internet (es gibt kostenlose Lösungen) und buchst immer onatlich alle Kosten.
z. B. kann man es beim onlinesteuerberater kostenlos buchen.
- Ja, § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG - ist mit Gründung in den Betrieb einzulegen, maximal mit den Anschaffungskosten. Da diese unter 800 € lagen, kann die Kamera im ersten Wirtschaftsjahr voll (§ 6 Abs. 2 EStG) oder auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (lt. Afa-Tabelle 7 Jahre für eine NEUE Kamera).
- Ja, als vorweggenommene Betriebsausgaben. Für selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter wie den Laptop gilt das unter 1 gesagte. Die Frage 'wie werden diese von der Steuer abgesetzt' ist irgendwie seltsam. Das sind Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern.
- Zunächst mal gibt es im deutschen Steuerrecht kein 'Kleingewerbe', es gibt nur Gewerbe, daher stellt sich die Frage nicht. Die 410 € als Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ist bereits seit 218 passé, es sind seither 800 €.
- Du musst einen Gewinn ermitteln - hier wohl mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung. Diese Kosten sind -SOWEIT sie auf den Betrieb entfallen - Betriebsausgaben. Ich weiß nicht wirklich, was Du mit 'monatlicher Gewinn-Verlust-Tabelle' meinst - die EÜR ist für ein Wirtschaftsjahr aufzustellen, nicht für einen Monat. Dein erstes Wirtschaftsjahr ist ein Rumpf-WJ vom 01.05.-31.12.23.
Fehlen tun mir hier die Fragen zur Umsatzsteuer. Was für einen Kundenkreis wirst Du bedienen - Privatleute oder vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer?
"Ich weiß ich müsste dazu zu einem Steuerberater,"
Das scheint mir auch so. Existenzgründerseminar hast Du besucht?
Für andere Leser: Ja, ich weiß,ich habe es verkürzt, die Poolabschreibung fehlt etc. pp., das erschien mir auf Grund der Art der Nachfrage aber vorläufig angemessen.
Erstmal vielen Dank!!
zu Nr. 1.
Ich habe im Monat davor ein Objektiv gekauft für 550€. Kann ich es dieses Jahr auch voll abschreiben, oder gilt die Grenze für das gesamte Jahr also nicht pro Wirtschaftsgut?
Ich möchte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, daher keine Frage zur Umsatzsteuer. Mein Kundenkreis wird vorerst nur aus Privatleuten bestehen.
Könnte ich als Unternehmer mit Kleinunternehmerregelung auch vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer bedienen?
Ein Existenzgründerseminar habe ich nicht besucht, das wäre aber eine Idee :-D
Liebe Grüße
Natürlich gibt es keine Einschränkung, an wen Du leisten darfst. Ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer hat halt normalerweise mehr davon, wenn er von einem Unternehmer kauft, der Umsatzsteuer ausweist.
Vielen Dank für die informative und hilfreiche Antwort!
Können Sie mir sagen welche Programme kostenlos sind?