Wer kann mir helfen in Sachen EOS Inkasso?

2 Antworten

Die Anzeige hast du umsonst erstattet, es ist eine Zivilsache, keine Strafsache. Man könnte dich wegen falscher Verdächtigung belangen, aber das ist ein anderes Thema.

Du musst Widerspruch gegen die Forderung einlegen und dir die Nachweise übersenden lassen, wie die Forderung zustande gekommen sein soll. Notfalls einen Anwalt nehmen.

Ich würde außerdem bei der Schufa prüfen, ob die Forderung nicht wieder gemeldet wurde.


Andreassommer 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 18:02

Hallo. Also ich werde sonst wegen falscher Verdächtigungen belangt?? Aber mich zu betrügen und ähnliches dass ist wohl in Ordnung?? Danke trotzdem für die Antwort. Wenn man mich so betrügt so kann ich mich auch zur Wehr setzen. Sorry aber wo ist bitteschön die Gerechtigkeit??Ich habe keine Straftat verübt.

Forderungen aus 2011, 2013, 2014 sind verjährt. Du must aktiv werden und Einrede der Verjährung machen. Per Einschreiben mit Rückschein, sonst geht das ewig weiter. Man darf Forderungen die verjährt sind betreiben.

Danach würde ich jedes Schreiben von EOS Annahme verweigern.