Betriebstätte Nebengewerbe der frau in meinem Elternhaus, rechtliches bei Scheidung?
Hallo,
ich habe schon vor der Eheschließung mein Elternhaus überschrieben bekommen, meine Eltern leben darin mit Lebenslangem Wohnrecht.
Das Haus gehört im Falle einer Scheidung also weiterhin mir, nur den Zugewinn in den Jahren der Ehe müsste ich ausgleichen, richtig?
jetzt habe ich eine ehemalige Werkstatt ca. 14qm (kein Wohnraum) auf dem Grundstück umgebaut sodass meine Frau ihr Nebengewerbe dort ausüben kann (Betriebstätte in der Gewerbeanmeldung ist die Adresse meines Elternhauses da die kleine Werkstatt natürlich keine eigene Adresse hat)
Man weiß nie wo die Reise in XX Jahren hingeht, deswegen ist meine Frage: wirkt sich das im Falle einer Scheidung negativ auf mich/mein Elternhaus aus dass meine Frau ihre Betriebstätte auf der Adresse meines Elternhauses hat bzw. Ihr Studio in der umgebauten Werkstatt auf dem Grundstück hat?
Oder spielt das keine Rolle und sie müsste sich dann einfach eine neue Betriebstätte suchen?
das letzte was ich möchte wäre, dass es im Fall der Fälle wegen dem kleingewerbe Probleme um mein Elternhaus gibt.
Grüße
Edit: Es gibt keinen Mietvertrag oder ähnliches zu der „Werkstatt“ bzw. der Betriebsstätte.
2 Antworten
Wie regelt Ihr das mit den Kosten?
Wer hat den Umbau gezahlt?
Zahlt Deine Frau Miete?
Welche Kosten setzt sie in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung an?
Wenn Du ihr die Nutzung unentgeltlich gestattest, hat sie keinerlei Ansprüche.
Außer das dann evtl. ein Miet-/Pachtvertrag besteht, wüsste ich nicht, welche Risiken Du im Bezug auf das Elterhaus siehst!
Kein Miet/Pachtvertrag aktuell
meine „Sorge“ ist dass sobald Sie irgendwelche kosten steuerlich geltend macht bzw ich diese erhebe gegenüber ihr und Sie diese dann in ihre EÜR aufnimmt (Umbaukosten als Abschreibung, Strom/Heizung, Miete) dies Auswirkungen auf die Ansprüche im zuge des des Zugewinnausgleichs hat. Stichwort Betriebsvermögen.
bzw. Ob es da auch schon Änderungen im Scheidungsfall geben kann weil ihr Gewerbe auf die Adresse meines Elternhauses läuft bzw. Es als betriebsstätte angegeben ist. Dass dadurch mehr/andere Ansprüche entstehen als der normale Zugewinnausgleich vom Elternhaus. Oder dass sie sagen könnte: Mein Gewerbe ist dort angemeldet/meine Betriebsstätte ist dort. Ich möchte Entschädigung für den Wegfall oder ähnliches.
Grundsätzlich will ich einfach sicher sein dass durch den Betrieb ihres Gewerbes auf der Adresse meines Elternhauses in xx Jahren keine zusätzlichen Ansprüche für Sie entstehen und ich im Zweifelsfalle dann das Haus verkaufen muss aufgrund von erhöhten Ansprüchen.
Genau deswegen frage ich nach, weil ich keine Ahnung davon habe…
Also hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und wenn ich Strom/Heizung/Miete verlange und sie die Umbaukosten abschreibt wirkt sich das in keinster weiße auf die Besitzverhältnisse des Grundstücks/Hauses im Scheidungsfall aus. Wenn es mal soweit wäre müsste Sie einfach den Raum verlassen und alles gehört wie zuvor mir?
Laufende Kosten sind im niedrigen 2 Stelligen bereich monatlich deswegen erhebe ich keine Ansprüche.
Den Umbau habe ich gezahlt aus eigener Tasche. Die kosten könnte sie ja evtl. Abschreiben lassen. Frage ist nur ob dann der raum in das Betriebsvermögen übergeht. Auch diese kosten waren überschaubar (ca. 3000€) wegen der ungewissheit in wie weit das abschreiben Besitzansprüche im Scheidungsfall ändert lasse ich das lieber.
Nein, meine Frau zahlt keine Miete. Auch aus Unwissenheit wie sich das auf die Besitzverhältnisse im falle einer scheidung auswirkt.
für die Betriebsstätte setzen wir keine monatlichen kosten an in der einnahmen überschuss rechnung da sie aktuell keine abführt. Weder miete noch Heizung/Strom.
also alles unentgeltlich.
wissen Sie vielleicht ob sich hierbei etwas ändert wenn wir kosten für Strom/Heizung, Umbaukosten als Abschreibung oder Miete in die EÜR mit reinnehmen?