Betriebstätte Nebengewerbe der frau in meinem Elternhaus, rechtliches bei Scheidung?


06.11.2023, 12:42

Edit: Es gibt keinen Mietvertrag oder ähnliches zu der „Werkstatt“ bzw. der Betriebsstätte.

2 Antworten

Wie regelt Ihr das mit den Kosten?

Wer hat den Umbau gezahlt?

Zahlt Deine Frau Miete?

Welche Kosten setzt sie in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung an?

Wenn Du ihr die Nutzung unentgeltlich gestattest, hat sie keinerlei Ansprüche.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nestra 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 18:17

Laufende Kosten sind im niedrigen 2 Stelligen bereich monatlich deswegen erhebe ich keine Ansprüche.

Den Umbau habe ich gezahlt aus eigener Tasche. Die kosten könnte sie ja evtl. Abschreiben lassen. Frage ist nur ob dann der raum in das Betriebsvermögen übergeht. Auch diese kosten waren überschaubar (ca. 3000€) wegen der ungewissheit in wie weit das abschreiben Besitzansprüche im Scheidungsfall ändert lasse ich das lieber.

Nein, meine Frau zahlt keine Miete. Auch aus Unwissenheit wie sich das auf die Besitzverhältnisse im falle einer scheidung auswirkt.

für die Betriebsstätte setzen wir keine monatlichen kosten an in der einnahmen überschuss rechnung da sie aktuell keine abführt. Weder miete noch Heizung/Strom.

also alles unentgeltlich.

wissen Sie vielleicht ob sich hierbei etwas ändert wenn wir kosten für Strom/Heizung, Umbaukosten als Abschreibung oder Miete in die EÜR mit reinnehmen?

Außer das dann evtl. ein Miet-/Pachtvertrag besteht, wüsste ich nicht, welche Risiken Du im Bezug auf das Elterhaus siehst!


Nestra 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 18:27

Kein Miet/Pachtvertrag aktuell

meine „Sorge“ ist dass sobald Sie irgendwelche kosten steuerlich geltend macht bzw ich diese erhebe gegenüber ihr und Sie diese dann in ihre EÜR aufnimmt (Umbaukosten als Abschreibung, Strom/Heizung, Miete) dies Auswirkungen auf die Ansprüche im zuge des des Zugewinnausgleichs hat. Stichwort Betriebsvermögen.

bzw. Ob es da auch schon Änderungen im Scheidungsfall geben kann weil ihr Gewerbe auf die Adresse meines Elternhauses läuft bzw. Es als betriebsstätte angegeben ist. Dass dadurch mehr/andere Ansprüche entstehen als der normale Zugewinnausgleich vom Elternhaus. Oder dass sie sagen könnte: Mein Gewerbe ist dort angemeldet/meine Betriebsstätte ist dort. Ich möchte Entschädigung für den Wegfall oder ähnliches.

Grundsätzlich will ich einfach sicher sein dass durch den Betrieb ihres Gewerbes auf der Adresse meines Elternhauses in xx Jahren keine zusätzlichen Ansprüche für Sie entstehen und ich im Zweifelsfalle dann das Haus verkaufen muss aufgrund von erhöhten Ansprüchen.

Alarm67  06.11.2023, 18:36
@Nestra

Das ist alles Quatsch, was Du da schreibst!

Nestra 
Beitragsersteller
 07.11.2023, 18:34
@Alarm67

Genau deswegen frage ich nach, weil ich keine Ahnung davon habe…

Also hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und wenn ich Strom/Heizung/Miete verlange und sie die Umbaukosten abschreibt wirkt sich das in keinster weiße auf die Besitzverhältnisse des Grundstücks/Hauses im Scheidungsfall aus. Wenn es mal soweit wäre müsste Sie einfach den Raum verlassen und alles gehört wie zuvor mir?

Alarm67  08.11.2023, 07:37
@Nestra

Eigentumsverhältnisse werden ausschließlich über das Grundbuch festgelegt/geregelt.

Deine Frau könnte 1 Million investieren, solange diese aber nicht im Grundbuch eingetragen ist, gehört ihr NULL vom Grundstück!

Nestra 
Beitragsersteller
 10.11.2023, 09:24
@Alarm67

Eigentum ist klar das Haus bleibt mir.
Mir geht es um Auswirkungen im Bezug auf den zugewinnausgleich durch den Umbau usw.