Beschädigung bei Sanierungsmaßnahmen
Hallo, unser Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) renoviert in unserem Bad die Schächte und alle dazugehörigen Leitungen. Dabei wird ein Fliessenspiegel abgerissen, den wir alleine, auf eigene Kosten angebracht haben, allerdings, ohne es dem Viermieter mitzuteilen bzw. die Genehmigung dafür vorher eingeholt zu haben. Der Vermieter hat uns einen Handwerker zugesagt, der neue Fliessen für uns kostenlos anbringt, allerdings sollten wir für die neuen Fliessen selbst besorgen und bezahlen. Ist das korrekt? Können wir evtl. auch die Erstattung der Beschaffungskosten der Fliessen einfordern? Danke für Eure Antworten und Hilfe und vor allem für aussagekräftige Gerichtsurteile
3 Antworten
Der Vermieter hätte - abgesehen von Deiner Frage - bei Eurem Auszug auch Rückbau des selbstangebrachten Fliesenspiegels und Schadensbeseitigung verlangen können. Meist eine sehr teure Veranstaltung.
Nun könnt Ihr vielleicht auf elegante Weise dieses Rückbauproblem lösen, wenn Ihr die Fliesen kauft, der Vermieter sie anbringen läßt und schriftlich auf eine Rückbauverpflichtung verzichtet. Aber vielleicht weckt Ihr mit der Forderung auf Rückbauverzicht auch schlafende Hunde? Ich würde in jedem Fall den Ball flach halten und nicht mit Gerichtsurteilen aufwarten, die hinterher schwer und teuer zurückschlagen.
Wenn ein Handwerker bei Sanierungsarbeiten privates Egentum des Mieters beschädigt, dann hat er auch dieses wieder zu ersetzen. Auch wenn Ihr diesen Spiegel selbst angebracht habt, erst beim Auszug kann der Vermieter vorlangen, diesen wieder zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Falsch! Man darf fremdes Eigentum (Mietwohnung) nicht einfach verändern.
Ich mache mal ein Beispiel..... ich leihe mir dein Auto für ein paar Tage und baue mir einfach eine große Lautsprecherboxen ohne Absprache mit dem Eigentümer in die Hutablage ein. Der Vermieter kann zu jeder Zeit über sein Eigentum bestimmen wie er gerne möchte. Rückbau ist also Pflicht! Also lieber mal den Ball flach halten.
Ich glaube hier wird es nichts geben. Wieso soll der Eigentümer privates Eigentum ersetzen, wenn er notwendige Sanierungen der Versorgungsschächte vornehmen muss. Wie hätte er denn den Versorgungsschacht sanieren können ohne euren Fliesenspiegel zu zerstören. Ich denke hierzu gibt es auch keine Gerichtsurteile.