Wenn Einigkeit unter den Eheleuten besteht, dass sich die Eheleute bei Tod eines der Eheleute vorerst allein beerben, wird ja das Berliner Testament eingesetzt. Wie ist es, wenn nur einem der Eheleute die Immobilie gehört, die beide bewohnen und dieser zuerst verstirbt. Muss da etwas beachtet werden? Es ist weiterhin noch Bargeld auf gemeinsamen Konten vorhanden.