Du bist zu Teilleistungen oder Ratenzahlung nicht berechtigt. Nur wenn der Gläubiger zustimmt, geht das. Er wird aber dein Ratenzahlungsangebot bestimmt akzeptieren, da ihm kaum was anderes übrig bleibt. Er produziert ansonsten nur vermeidbare Kosten, die ihm aber letztlich du erstatten müsstest. Die Sache wird also ansonsten nur unnötig verteuert, was ja auch dem Gläubiger nicht hilft.

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