Geldstrafe - Sind bei der Tagessatzhöhe die Schulden zu berücksichtigen?
Mein Freund hat einen Strafbefehl erhalten mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro (50 Tagessätze á 60 Euro). Sein Anwalt sagte ihm, dass er Einspruch einlegen soll gegen die Geldstrafe. Denn tatsächlich hat er bei seiner polizeilichen Einvernahme nur sein monatliches Gehalt angegeben, dort aber nicht seine erheblichen Schulden. Und diese sind bei der Tagessatzhöhe zu berücksichtigen. Bei ihm könnte man daher mindestens eine Ermäßigung auf 30 Euro pro Tagessatz erzielen. Daher rentierte sich wohl ein Einspruch. Was sagt man in dieser Runde?
2 Antworten
Eigentlich geht es um das Nettoeinkommen, nicht um die Belastungen die man hat.
Schulden wie Ratenkredite gelten nciht, siehe hier:
http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/geldstra/persverh.htm
Aber andere Belastungen wie Unterhaltsverpflichtungen.
Ich würde dem Rat des Anwalts folgen. Denn die Tagessatzhöhe bestimmt sich tatsächlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (§ 40 II StGB); nur die Anzahl der Tagessätze nach der Schwere der Tat. Bei den Schulden gibt es freilich Einschränkungen. Es kommt auf die Art der Verschuldung an, so dass sie nicht generell auszuschließen, sondern in besonderen Fällen zu beachten ist, wonach ich denke, dass der Anwalt sie näher kennt und daher berücksichtigt hat.