Verstoß im Landschaftsschutzgebiet - Bußgeldbescheid verjährt?

2 Antworten

Aus rein moralischer Sicht stimme ich Alarm67 zu.

Im Übrigen gehe ich nicht davon aus, dass die Tat bereits verjährt ist. Die Verjährung beträgt bereits bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß (!) von bis zu eintausend Euro bedroht sind, 6 Monate (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG). Diese Verjährung wurde im April 2021 durch die Zusendung des Anhörungsbogens unterbrochen und läuft seit diesem Zeitpunkt von neuem (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 OWiG). Weder ist diese neue Frist bereits abgelaufen, noch ist Verjährungshöchstgrenze bislang erreicht (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG).

Im Übrigen dürfte hier im Höchstmaß (!) eine Geldbuße von mehr als eintausend Euro angedroht sein. § 34 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 oder 10 NatSchG LSA vom 17.12.2010 -der hier vermutlich anwendbar sein dürfte- spricht von bis zu zehntausend Euro.

Die ursprüngliche Verordnung des Landkreises Merseburg ist nur noch in einer sehr alten Version vom 27.04.1994 auffindbar, wurde aber zumindest nachweislich am 30.06.2007 aus dem aufgelösten Landkreis Merseburg-Querfurt, der seinerseits offenbar Rechtsnachfolger des zuvor aufgelöstem Landkreises Merseburg ist, in das geltende Kreisrecht des Landkreises Saalekreis übernommen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wer Mist baut, auch wenn unwissentlich, sollte dazu stehen und zahlen.

Meine Meinung dazu, Recht hin oder her.


Franni95 
Beitragsersteller
 05.07.2021, 18:45

Er wird es auch nicht wieder machen im Internet stand drin, das man dort fahren darf. Es war eine richtige Strecke ausgebaut. Meine Frage war nur ob der Bescheid verjährt ist.

Alarm67  05.07.2021, 18:55
@Franni95

Eine Verjährung tritt nicht automatisch.

Man muss diese erklären, sich darauf berufen.

Könnt ihr ja machen, dann wird die Gegenseite entsprechend reagieren.

Viel Erfolg.