Knöllchen für Falschparken wegen durch Laub nicht erkennbaren Parkplatzbegrenzung zulässig?
Hallo, ein Freund wurde vor kurzem durch die Ordnungspolizei beauftragt abgeschleppt. Er parkte abends als es schon dunkel war in einem verkehrsberuhigten Bereich am rechten Straßenrand. Leider war nur gegenüber eine (sogar noch freie) Parklücke, die man aber aufgrund der Dunkelheit und des laubbedeckten Boden nicht erkennen konnte. Fragte: gibt es hier eine realistische Chance den Bußgeldbescheid einstellen zu lassen und die Kosten für das abschleppunternehmen erstattenzulassen?
4 Antworten
Deine Argumentation ist irgendwie unplausibel. Wenn schon müsste man bezweifeln, dass das Parkverbot als solches zu erkennen war. Dürfte in der beschriebenen Situation allerdings schwierig werden.
Zu prüfen wäre allenfalls noch, ob das Abschleppen verhältnismäßig war. Dafür müsste im Normalfall eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder Anwohner vorgelegen haben.
Er hat falsch geparkt. Ob drum herum andere Parkplätze frei aber nicht erkennbar waren, ist völlig irrelevant. Hier gibt es realistisch 0 Chancen, das Verfahren einstellen zu lassen.
Wie ist denn die Rechtsprechung bei geschlossener Schneedecke? Dann entfällt diese Regellung und es werden auch keine Knöllchen verteilt und abgeschleppt. Es ist also in Deinem Fall so, das all das erkennbar war und Du nur eine Ausrede hast.
Ich kann Deiner Argumentation nicht folgen. Die Tatsache, dass er eine legale Parklücke nicht als solche erkannt hat, ändert doch nichts daran, dass er an einer Stelle geparkt hat, an der selbiges verboten war (und offenbar hat er ja auch noch mit Behinderung geparkt, sonst wäre er nicht abgeschleppt worden)?