bei Zusammenlegung zwei Whgen kann man Abwasser und Wasser abmelden?
Ich habe vor zwei Whgen zu kaufen und zusammenzulegen, habe ich die Möglickeiten in der einen Whg Abwasser und Wasser abzumelden ,weil in einer der Whg Küche und Bad sein wird .Sonst müsste ich alles doppelt bezahlen wegen der zwei Whgen und grosse Summen an Nebenkosten zahlen, und was kann ich sonst hier an Nebenkosten sparen?.Die Whgen befinden sich in einem Wohngemeinschaft was von Wohnungsverwalter verwaltet wird.Welche Tips könnte ich hier anwenden ,oder sollte ich die Finger lassen.
3 Antworten
Was meinst Du mit "abmelden"? Ich gehe davon aus, dass die Ausgaben für Abwasser und Frischwasser nach Wohnflächen abgerechnet werden, das ist zumindest der häufigste Abrechnungsmaßstab. Solange sich die Wohnfläche der beiden Wohnungen nicht vermindert -was nur durch Abriß geschehen könnte- bleibt alles beim alten. Allerdings indirekt profitierst Du natürlich schon. Wenn 2 Wohnungen nur von einer Partei genutzt werden, sinkt der Verbrauch und damit auch Dein Anteil daran.
Und ganz nebenbei gesagt handelt es sich ja ohnehin nicht um Riesensummen....
Hallo Privatier erstmal Danke , mit "abmelden" meine ich dass in einer der Wohnung keine Küche auch kein Bad und Wc sein wird so auch kein Wasser verbraucht werden kann ,sondern nur in der zweiten Wohnung Wasser verbraucht wird , ob das was ausmachen würde, natürlich ist der Verbrauch gleich nur bei der Abrechnung wird es nach der Anzahl der Whgen berechnet bzw.nach der Wohnfläche.
Ein Blick in die letzte Betriebskostenabrechnung genügt. Das ist weniger Arbeit, als die gesamte Teilungserklärung danach abzusuchen.
Ein Abmelden geht weder für das eine noch das andere. Es regelt sich vermutlich anders: Ein Blick in die bisherigen Abrechnungen müßte zeigen, wie die anteiligen Wohnungskosten für Abwasser und Frischwasser ermittelt werden. Die Wohnungsanteile könnten - mangels einer wohnungsbezogenen Wasseruhr - auch in der Teilungserklärung geregelt worden sein.
Die Abwasserkosten bemessen bzw. berechnen sich seitens der Gemeinde bzw. des Wasserversorgers ja häufig nach der gelieferten/verbrauchten Wassermenge des Hauptanschlusses. Die Abwasserkostenverteilung erfolgt häufig analog zur Verbrauchsmessung der wohnungsindividuellen Wasseruhr. Abweichungen davon kann es durch zusätzliche, gebäudespezielle Aspekte geben, wenn z. B. Hebeanlagen, Sammeltanks, Häcksler eingebaut sind.
Die Frischwasserkosten haben eine Fixkomponente (Netzanschlussgrundgebühr und Wohnungswasserzählermiete) und eine Verbrauchskomponente. Daher könnte es sein, dass bei einer zusammengelegten Wohnung die Fixkomponente für Frischwasser weiterhin anfällt. Und die variable Frischwasserkomponente und die Abwassergebühr sich entsprechend dem Verbrauch der zusammengelegten Wohnung verhalten.
Fehlt eine wohnungsindividuelle Frischwassermengenmessung, dann werden Wasserkosten oft auch nach Personen je Monat oder - notfalls in Analogie gemäß BGB § 556a - anteiliger Wohnfläche verteilt.
Wie soll das Abmelden funktionieren? Willst Du die Wasserversorgung zu der einen Wohnung demontieren und die Abflüsse versiegeln? Und was hast Du dann gespart? nur die Fixkosten für die Wasseruhr und die Ablesekosten.
Mach Dich doch erst einmal schlau, wie die Wasser und Abwasserkosten umgelegt werden - denn wenn hier Kosten nach Wohnfläche umgelegt werden, dann ist Dein Ansinnen hinfällig, denn die Wohnfläche bleibt ja erhalten. Und wenn nur verbrauchsabhängig abgerechnet wird, dann bringt Dir die ganze Aktion auch keine signifikante Kosteneinsparung ausser den Zählerkosten.
Die Umlage der Entwässerungskosten ist absolut unabhängig davon ob Du einen Wasseranschluß hast oder nicht.
Und bei den Müllkosten, die in der Regel ebenfalls nach Wohnfläche umgelegt werden ist es ebenso belanglos - hier kannst Du nichts einsparen.
Müllkosten ... hier kannst Du nichts einsparen.
Vordergründig nicht. Aber wenn durch die reduzierte Personenzahl z. B. die Müllbehälter eine Größe kleiner sind, dann sinkendie gesamten Müllgebühren der Anlage und somit die wohnungsanteiligen Müllkosten.
Müßte er/sie da nicht in die Teilungserklärung gucken oder wo findet er/sie den jeweiligen Umlagemaßstab?