Behandlung der Rückvergütung der Krankenkasse bei ALG II?

4 Antworten

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Es kommt auf den Grund der Rückzahlung an.

Wird Beitrag zurückgezahlt, weil es der KV wirtschaftlich gut geht, wird der Betrag definitiv beim ALG2-Empfänger als Einkommen angerechnet.

Wird Beitrag zurückgezahlt, weil der Versicherte sich gesundheitstechnisch gut verhalten hat (z.B. Vorsorgetermine wahrgenommen usw.), dann wird nicht angerechnet.

Schau mal hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-krankenkassen-bonus-wird-angerechnet-9001552.php

Folgendes noch aus der Quelle: Fachliche Weisungen der BA

"Anders verhält es sich bei Prämien der privaten
Versicherungsunternehmen und der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. § 53, Absatz 2 SGB V) in Form von Beitragsrückerstattungen.

Diese Prämienzahlungen sollen ein bestimmtes gesundheitspolitisches Verhalten der Versicherten fördern (keine Inanspruchnahme von Leistungen), sind also zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11a Absatz 3 Satz1

Gleiches gilt auch für Bonuszahlungen nach § 65a SGB V, die von den Krankenkassen bei gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten, z. B. der regelmäßigen Teilnahme an Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, gewährt werden können."




wfwbinder 
Beitragsersteller
 15.08.2017, 09:21

Vielen Dnk schon mal für die Antwort udn den Link. 

Was mich aber interessiert ist:

Ein "normaler" ALG IIEmpfänger, bekommt ja die Krankenversicherungsbeiträge vom Jobcenter bezahlt.

Ein Aufstocker zahlt eigene Beiträge und der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil. 

Darf da überhaupt noch gekürzt werden? Zahlt denn in solchen Fällen das Jobcenter überhaupt Beiträge?

Juergen010  15.08.2017, 09:44
@wfwbinder

Ja, das Jobcenter zahlt einen monatlichen Beitrag an die Krankenkasse, der sich aus dem monatlichen Aufstockungsbetrag.für die Grundsicherung errechnet. Also ohne KdU.

Gute Frage ;-)

hm....ich würde meinen, die Erstattung muss nicht angegeben werden. Sie (die Mitarbeiterin)zahlt für die Medikamente eine Zuzahlung und hat deshalb auf die Rückerstattung der KK einen Anspruch, sobald die Belastungsgrenze überschritten wird. Diese Rückerstattung dürfte nicht als Einkommen gewertet werden. 

Sollte es bei Prüfung der Kontoauszüge zur einer Nachfrage des Jobcenters kommen, dann den Bescheid der KK in Kopie vorlegen.

Tipp für Chronisch Kranke : 

Um künftig eine etwaigige Anrechnung (Krankenkassenerstattung) zu umgehen, sollte man versuchen bei der Krankenkasse jeweils zu Jahresbeginn die für Chroniker geltende Höchstgrenze im Vorfeld überweisen. So könnte man für das gesamte Jahr von weiteren Zuzahlungen befreit werden und hätte dieses Problem mit dem Jobcenter nicht mehr. 

Also, bei der Krankenkasse nachfragen ! 

Google dazu einmal 

 " chronisch krank/zuzahlung " 

....oder ähnliche Begriffe 

Gruß  ! 


wfwbinder 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 14:07

Vielen Dank, aber ich glaube es geht nicht um die Erstattung der Rezeptgebühren, sondern um diese Prämie, wenn man in mehreren Quartalen nicht beim Arzt war.

Gaenseliesel  14.08.2017, 15:40
@wfwbinder

a..so ;-) hatte ich dann falsch verstanden, ok !

Dann ist es denke ich, eher eine Frage des abgeschlossenen Tarifmodells.

wird z.B. ein "Bonus" an den Kunden zurück gegeben....und dies ist k e i n e  "zweckbestimmte Einnahme", (wie etwa zur Gesundheitsvorsorge) wird die Erstattung als Einkommen gesehen und wird auf das ALG2 angerechnet !

Hallo wfwbinder,

hier die Antwort auf die Zusatzfrage, wie die Beiträge vom Jobcenter bei aufstockendem Alg II berechnet werden:

So wie bei einem AlgII-Bezieher ohne Arbeitsentgelt.

Quellen: 

§ 232a SGB V

https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/arbeitslosengeld_2/_jcr_content/par/download_0/file.res/RS%202015-571_A01.pdf

-> Seiten 89/90

Wie das Jobcenter die "Rückvergütung" behandelt, hängt von der Rechtsgrundlage der Zahlung ab.

Gruß

RHW


Ich hatte eine vergleichbare Situation. War freiwillig versichert und habe ALG1 bezogen. Das lief im Oktober aus. Von Oktober bis 31.12.  wieder selbstständig und freiwillig Versichert. Rückvergütung  aus Bonusprogramm fürs Jahr erhalten von Mobil Oil. Merke gerade es ging um ALG 2, sorry.