Hausbesuch Hartz4,Was darf der Vater meiner Tochter bei mir haben?
Hallo, Ich habe vor kurzem Hartz 4 zur Aufstockung beantragt.Ich habe eine 10jährige Tochter und bin im 8.Monat vom gleichen Vater schwanger. Gestern hatte ich einen positiven Bescheid vom Jobcenter im Briefkasten. Mit dem Vater der Kinder lebe ich nicht zusammen,wir haben aber ein freundschaftl. Verhältnis.Er ist bei seinen Eltern angemeldet. Als ich noch in Spätschichten arbeiten war hat er seine Tochter betreut und hat auch manchmal bei uns geschlafen. Heute war ein Mitarbeiter des Jobcenters bei mir um sich die Wohnsituation anzusehen. Er hat dabei seine Zahnbürste,sowie verschiedene Kleidungsstücke gefunden. Desweiteren habe ich ein Ehebett mit 2 Bezügen.Ich habe ihn die Situation erklärt aber er meinte das es schon eine eigenartige Situation sei und ich mit nochmaligen Besuch rechnen müßte. Meine Frage ist nun: Was habe ich zu befürchten.Steht mir jetzt eine Strafanzeige ins Haus,oder wird mein Bewilligungsbescheid aufgehoben.
3 Antworten
Oh, für künftig: Plötzlichen Hausbesuch musst Du nicht reinlassen. Bleibe freundlich und vereinbare einen kurzfristigen Termin mit dem Kontrolletti (also für die nächsten Tage).
Nee, nee, Strafanzeige nicht. - Man versucht sicherlich, Euch zu unterstellen, dass Ihr zusammenwohnt und eine Bedarfsgemeinschaft seid. - Seid Ihr aber ja gar nicht. Und das musst Du denen verklickern. (Also schon' Deine Nerven, lehn Dich zurück, mach Dir 'n Tee und atme erstmal ruhig durch.)
Wie hier schon geschrieben: Zahnbürste plus zerwühltes Bett reicht nicht. Ihr müsst füreinander einstehen so wie ein Ehepaar, so "wie in guten so in schlechten Zeiten ..." Macht Ihr aber ja nicht. - Um genauer zu wissen, was es mit der Bedarfsgemeinschaft auf sich hat, googel mit
bedarfsgemeinschaft wiki
Wie Du jetzt am besten vorgehst und argumentierst, dafür hole Dir unbedingt Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger
Arbeitslosen Telefonhilfe
0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder
040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.
Dort ist man zum Thema Hartz IV sehr erfahren.
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Ich drück Dir die Daumen, dass Du es bestens aufklären kannst und nun alles seinen guten Weg geht.
Wenn Du magst, schreib mir, wie es weitergeht. Klick dazu hier auf "Antwort kommentieren" oder "Kommentar hinzufügen" (eins von beiden steht dann hier). - Mich interessiert es, und für andere, die in einer ähnlichen Situation sind und hier reinschauen, kann es hilfreich sein.
Das freut mich sehr - und vielen Dank fürs Kompliment.
Den Hinweis, alles persönlich schriftlich abzugeben, gebe ich hier oft und gern. - Genau dazu kommt heute diese Info von gegen-hartz:
Wenn Hartz IV-Anträge verloren gehen
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wenn-hartz-iv-antraege-verloren-gehen-9001291.php
Alles Gute Dir und Deiner kleinen Familie.
Dein Bewilligungsbescheid wird wohl noch einmal bearbeitet und Du bist in der Beweispflicht, dass bei Euch keine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Die Behörde ist zunächst in der Beweispflicht, dass tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Nach dem was der MA des Jobcenter bei der Überprüfung der Wohnsituation zu sehen bekam wird bei der ARGE das Bild der alleinerziehenden hilfebedürftigen Mutter wohl revidiert werden. Mit einer Strafanzeige wird meines Erachtens wohl nicht zu rechnen sein, gleichwohl werden die Bewilligungskriterien des Jobcenter noch mal überprüft werden.
Falls Du das nicht weißt, vorsichtshalber noch diese Infos:
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.
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Falls es mal Probleme im Jobcenter gibt, vielleicht auch mit den Mitarbeitern dort: Zum Amt als Zeugen eine Begleitung mitnehmen, der man vertraut. Nach dem Besuch beim Amt ein Erinnerungsprotokoll machen für den Fall, dass es später gebraucht wird. - Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterlotsen sind wertvolle Zeugen, und (die meisten?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen, und bestenfalls kennen sie sich mit Gesetzen aus.
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Danke für's STERNchen ♥ ҉ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ ♫ ♪ ♪ ♫ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ ҉ ♥
Vom selben Stern
http://www.youtube.com/watch?v=no-6x6eO6CQ