Bauträger verweigert Eigentumsumschreibung was tun?
Hallo,
es handelt sich um den Erwerb eines Neubaus.
Im Abnahmeprotokoll wurden Mängel dokumentiert, welcher der Bauträger nicht behoben hat.
m Abnahmeprotokoll hatte man sich auf einen Betrag X als zusätzliche Sicherheit für mich als Erwerber geeinigt, welcher die Mängel abdecken sollte.
Nach Ablauf der Nachfrist, habe ich Ersatzvornahmen vorgenommen (entspricht ca dem Betrag X).
Nun verweigert der Bauträger die Eigentumsumschreibung mit der Argumentation, dass ich die letzte Rate nicht voll gezahlt habe (da ich den BEtrag X abgezogen habe). Was kann ich hier tun? Ist er im Recht?
2 Antworten
Aus Deinen vorherigen Fragen ist ja bekannt, dass der Bauträger insolvent ist. Gibt es einen Insolvenzverwalter? Dann ist der ja zuständig.
Und um auf Deine Frage einzugehen: Es bleibt nur der Gerichtsweg. Da muss Eigentumsübertragung eingeklagt werden.
In diesem Zusammenhang muss dann auch entschieden werden, ob die letzte Rate durch Aufrechnung mit Gegenansprüchen getilgt ist.
Richte Dich auf einen über Jahre gehenden Prozeß ein. Bausachverständige lassen sich oft viel Zeit.
Hätte ich beinahe vergessen: Bei einem insolventen Prozeßgegner kann man keine Gerichtskostenerstattung realisieren. Selbst wenn Du den Prozess gewinnst bleibt alles an Dir hängen.
Dafür gibt es Anwälte und das Gericht! 😜😁😎