Bauschaden ,Gefahr in Verzug?

1 Antwort

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Wenn gefährlich, kann die Nutzung der Wohnung untersagt werden und der Vermieter muss dem Mieter eine Ersatzwohnung stellen.

Zur Not halt in einem Hotel.

Und müssen die Möbel raus, hat auch dieses der Vermieter zu veranlassen und diese Kosten zu tragen.


potter177 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 08:00

und wer untersagt den Aufenthalt, wenn der Mieter nicht raus will? Anwalt, Gericht, in welcher Frist? Hotel würde ev. die Haftpflicht zahlen

Alarm67  16.06.2021, 13:18
@potter177

Die Behörde, die Bauaufsicht oder das Bauamt.

Und wenn der Mieter sich weigert, muss der Vermieter wohl den Mieter mit der Polizei und/oder einem Gerichtsvollzieher rausholen.