Käufer will vom Kauf einer Katze zurücktreten, Anzahlung zurückzahlen?
Ich habe vor etwa 4 Wochen eine Katze bei ebay Kleinanzeigen angeboten. Eine Interessentin wollte sie unbedingt haben und wir vereinbarten eine Anzahlung. Der restliche Betrag sollte bei Abholung erfolgen.
Wir blieben über WhattsApp in Kontakt und nach 3 Wochen teilte sie mir mit, dass eine ihrer Katzen verstorben sei und sie aufgrund dessen vom Kauf zurücktreten möchte und ich die Katze anderweitig vermitteln soll.
Ich stimmte zu und schaute, dass ich ein anderes Zuhause für sie finde.
Dann kam 5 Tage später die Nachricht, dass sie jetzt eine Lösung gefunden habe und die Katze zu ihrer Mutter könne oder ich die Anzahlung zurückzahlen soll.
Schließlich hätte sie einen Anspruch auf die Katze oder das Geld und sie ansonsten vor Gericht gehe.
Ich habe ihr geschrieben, dass ich die Anzahlung nicht zurückzahlen, denn schließlich habe ich die Katze fast 4 Wochen für sie reserviert und sie ist ja vom Kauf zurückgetreten.
Wie seht ihr die Lage und wie würde das vor Gericht ablaufen?
Welche Kosten würden auf mich zukommen?
2 Antworten
Einen Anspruch auf die Katze hat die Ex-Käuferin nicht mehr, der Kaufvertrag wurde einvernehmlich aufgehoben.
Aber wenn der Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist, muss grundsätzlich die Anzahlung erstattet werden, wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart wurde. Wurde denn irgendwann explizit vereinbart, dass die Anzahlung als Kompensation für die Reservierung verwendet wird? Vermutlich nicht. Schadensersatzansprüche ("Wertersatz") müsstest du gesondert darlegen. Ansonsten würde ich davon ausgehen, dass du bei der Zustimmung zur Vertragsaufhebung implizit auf die Geltendmachung von Aufwandsentschädigung und Schadensersatzansprüchen verzichtet hast. Eine entsprechende Regelung hätte sinnigerweise zur Bedingung für die Vertragsaufhebung gemacht werden müssen. Das Existieren einer solchen Regelungen würde ich daher mit Nichtwissen bestreiten.
Um abschätzen zu können, die wie Ex-Käuferin weiter vorgeht, wäre gut zu wissen:
- Wie hoch war der Kaufpreis?
- Wie hoch war die Anzahlung?
Die geht nicht vors Gericht. Das ist eine WhatsApp-Nebelkerze. Vergiss die Sache.
Unmittelbar Klage erheben wird hier wohl niemand. Aber einen Anspruch der Ex-Käuferin auf Rückzahlung der Anzahlung halte ich für nicht so abwegig. Ich würde dieser jedenfalls vermutlich -bei vergleichbarer Sachverhaltsdarstellung- empfehlen, sich das Geld per Mahnbescheid wiederzuholen. Eine Entschädigung für den Rücktritt vom Vertrag wurde nicht erkennbar wirksam vereinbart.
Angeblich hat sie schon Rücksprache mit ihrem Anwalt gehalten und der meinte, sie wäre im Recht, obwohl sie vom Kauf zurückgetreten sei.
Sie hätte Anrecht auf die Katze oder das Geld...