Kann eine Finanzierung wegen Renteneintritt abgelehnt werden?
Kann eine Verlängerung einer bestehenden Baufinanzierung wegen Renteneintritt des Darlehnnehmers abgelehnt werden? Meiner Meinung nach handelt es sich dabei dann um eine schlechte Beratung, schließlich kann ich vorher absehen, wann meine Kunden in den Ruhestand gehen und wie weit die Finazierung bis dahin getilgt ist oder?
5 Antworten
Die Bank kann eine Prolongation sicherlich immer ablehnen - m.W. braucht es dafür nicht einmal einen Grund. Der Eintritt ins Rentenalter ist aber hier sicherlich nicht allein ausschlaggebend gewesen sondern die damit in der Regel zusammenhängende etwas schlechtere Einkommenssituation. Natürlich können auch zusätzllich andere Faktoren in die Entscheidung hineingespielt haben (Bereinigung des Kreditportfolios, schlechterer Beleihungsauslauf infolge von Neubewertungen etc. etc.) Sicherlich ist der Vorgang für die betreffende Bank kein Ruhmesblatt, denn nimmt man nur die Begründung des Renteneintritts, dann ist in der Tat dieser vorher absehbar gewesen. Sollte sich durch diese Tatsache (d.h., das geringere Einkommen) die Bonität sehr verschlechtert haben, dann nimmt einen aber wahrscheinlich auch keine andere Bank mehr. Dies könnte zum Verlust des Objektes führen (weil es verkauft werden muss - oder schlimmstenfalls zwangsversteigert wird). Wenn man mit der Bank hier auf normalem Wege keine Einigung erreichen kann, sollte man über Vorstandsbeschwerde und/oder Ombudsverfahren versuchen seine Interessen durchzusetzen. Die Problematik dürfte allerdings darin bestehen, einen Nachweis darüber zu führen, dass die Bank die Prolongation genau wegen dem vorgenannten Aspekt verweigert hat.
Ja, eine solche Verlängerung kann abgelehnt werden. Keine Bank ist verpflichtet einen neuen Vertrag zu schliessen.
Es gibt aber Banken, die damit keine Probleme haben.
Falschberatung ist ein breites Thema. Ich bin mir nicht sicher, ob man das hier sagen kann, aber ein Hinweis das die Finanzierung ja in die Rentenzeit hinein läuft sollte der Berater schon geben. Allein schon weil die Raten dann ja von geringeren Ennahmen bestritten werden müssen.
Die Bank kann Kredite verteilen an wen sie will. Dabei hat sie keinerlei verpflichtungen. Wenn sie der Meinung ist, dass die Rentenzahlungen zu Risiken der Zahlungsrückflüsse führen können, so kann die Bank den Kredit ablehnen.
Ja, die Bank kann ablehnen, denn Sie darf sich aussuchen, mit wem Sie Geschäfte machen möchte. Das nennt man Vertragsfreiheit. Natürlich ist es etwas komisch und ungewöhnlich. Normalerweise hat man, wenn man ins Rentenalter kommt und die Immobilie eine Weile besitzt schon ein gutes Stück vom Kredit abgetragen. D.h. die Bank hat i.d.R. kein großes Risiko mehr. Vielleicht ist das hier anders? Natürlich spielt die Bonität eine große Rolle, d.h. wenn Ihre Rente jetzt nach Abzug Ihrer sonstigen Verbindlichkeiten und der Lebenshaltungskosten nicht mehr ausreicht, die Rate zu bedienen, dann ist die Ablehnung kein Wunder. Andere Gründe hat lagoplaya hier ja aufgeführt. Es kann aber auch sein, daß die Beleihung, also Darlehenshöhe zu Objektwert, über einer Grenze ist und die Richtlinien dieser Bank besagen: "Hier dürfen wir nur Personen einen Kredit geben, die jünger als 55 sind." Oder die Tilgung muß dann extrem hoch sein. Sowas erlebe ich in der Beratungspraxis nicht selten. Ist aber kein Problem, denn es gibt etliche Banken, die damit kein Problem haben. Also am besten einen unabhängigen Finanzierungsmakler fragen - der kostet nichts extra, denn er bekommt sein Geld von der neuen Bank - und den Kredit umschulden.
Solange ich bei der Rückzahlung nicht in Verzug geraten bin und meinen Darlehensvertrag immer erfüllt habe, sollte es der bank doch egal sein,wie und woher ich mein Geld für die Tilgung aufbringe.