Sitzungen bei Psychologen bei der Steuer absetzen

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Ein Zusammenhang mit irgendwelchen Einkünften besteht wohl nicht; jedenfalls hast du keinen erwähnt. Also sind die Kosten schon mal nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen.

Bliebe noch der Bereich der außergewöhnlichen Belastungen. Aber:

daher überlege ich, a) ob ich das überhaupt machen soll und b) wie viele Sitzungen dazu nötig sind.

Solange du noch die Wahl hast, sind die Kosten nicht zwangsläufig. Außergewöhnliche Belastungen sind aber nur dann außergewöhnlich, wenn sie auch zwangsläufig sind (vgl. Wortlaut des § 33 Abs. 1 EStG). Daran fehlt es hier, folglich scheidet auch der Ansatz als außergewöhnliche Belastungen aus.

Andere Bereiche, in denen man die Kosten unterbringen könnte, sind nicht denkbar - also: Keine Möglichkeit!


psyProb 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 18:07

ich habe an die aussergewöhnlichen Belastungen gedacht. Aber aus der Antwort sehe ich, dass das hier wohl nicht passt.

Den 33 EStG werde ich mal genauer lesen, damit ich das mit "zwangsläufig/ aussergewöhnlich" verstehe.

dh.

jowaku  30.06.2014, 09:05
@psyProb

Die Zwangläufigkeit könnte durch ein Attest des Hausarztes zur Notwendigkeit der Behandlung belegt werden.

nicht als gesundheitliche Probleme

Dann kann es auch kein amtsärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit der Therapie geben. Damit scheidet die steuerliche Anerkennung aus. Das sind Ausgaben der privaten Lebensführung.

Der Ansatz, psychische Probleme nicht aufzuarbeiten, weil die Kosten zu hoch sind, ist schon einmal falsch. Entweder es dient dem persönlichen Wohlbefinden und damit letzlich der Gesundheit und man zieht es ungeachtet der Absetzbarkeit der Kosten durch oder es ist per se überflüssig.

Kosten für die Gesundheit sind steuerlich absetzbar, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

nach deiner Beschreibung und Formulierung der Frage sehe ich keine Möglichkeit, das steuerlich geltend zu machen.

Vielleicht ist es ja doch ein Gesundheitsthema? Und damit ein Fall für die KV?