BAB abgelehnt und ist es möglich Wohngeld zu beantragen?
Hallo, ich habe einen Brief bekommen, dass mein BAB abgelehnt wird, obwohl ich nur 700 Euro netto im Monat habe und in einer WG lebe, weil ich Ausländerin bin.
4 Antworten
Ergänzung:
Beantrage den Zuschuss nach Paragraf 81 noch im August!
Notfalls würde ich einen formlosen Brief spätestens am Samstag in den Briefkasten von Arbeitsagentur und jobcenter persönlich einwerfen, um den Anspruch für August zu sichern.
Vielen Dank habe ich heute morgen online beantragt. Jetzt muss ich nur warten.
Im Ablehnungsbescheid steht ganz bestimmt nicht drin, dass das abgelehnt wird, weil Du Ausländerin bist!
Wenn Du hier schon fragst, gebe das richtig wieder!
👎👎👎👎👎👎👎👎👎👎
Auszubildende haben regelmäßig keinen Anspruch auf Wohngeld.
Also stellt sich die Frage warum BAB abgelehnt wurde, womit wird die Ablehnung begründet?
Soweit Deine Eltern für Dich noch Kindergeld beziehen müssen sie Dir dieses weiterleiten. Wenn dies nicht geschieht, solltest Du einen Abzweigungsantrag stellen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf
Desweiteren gilt, dass Deine Eltern Dir ergänzenden Unterhalt schulden, soweit Du ausbildungsbedingt ausgezogen bist und sie dazu wirtschaftlich in der Lage sind.
Was steht da als Ablehnungsgrund?
Wie setzen sich diese 700 zusammen? Normalerweise Ausbildunsgeld, Kindergeld und Elternunterhalt.
Wahrscheinlich, verdienen deine Eltern zuviel und sind in der Zahlungspflicht.
https://www.iab-forum.de/glossar/foerderung-der-beruflichen-weiterbildung-fbw/
Also wende Dich bitte an das Arbeitsamt bzw. Jobcenter.
"soll ich Widerspruch für BAB schreiben oder einfach Wohngeld beantragen"
Weder - noch.
Du hast es doch selbst zitiert:
Du hast "Anspruch auf „Förderung der beruflichen Weiterbildung" (FbW) gem. § 81 SGB III."
Und darum solltest Du Dich jetzt kümmern.
"Hi ich bekomme keine Unterstützung von meiner Eltern, kein Kindergeld"
Und warum nicht? Sind die Eltern nicht leistungsfähig, bist Dubzu alt für Kindergeld... wenn die Eltern schlicht nicht wollen, ist das kein Grund - sie sind ggf. dazu verpflichtet.
Hi ich bekomme keine Unterstützung von meiner Eltern, kein Kindergeld. Mein einziger Einkommen ist meine Ausbildungsvergütung nur 700€ pro Monat.
Auf dem Brief steht „Ihrem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe kann leider nicht entsprochen werden.
Für Sie besteht ein Anspruch auf „Förderung der beruflichen Weiterbildung" (FbW) gem. § 81
SGB III.
Um Ihnen zusätzliche Bemühungen zu ersparen, habe ich von einer Prüfung der sonstigen Voraussetzungen abgesehen.“
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe keine Ahnung soll ich Widerspruch für BAB schreiben oder einfach Wohngeld beantragen.