Autounfall mit ausschließlich Schaden am eigenem Eigentum
Ich bin noch Fahranfänger und zum ersten Mal bei Schnee unterwegs. Jetzt bin ich bei der Einfahrt in mein Elternhaus an der Wand hängen geblieben, weil das Auto etwas gerutscht ist. Das Auto hat Schaden, und die Toreinfahrt hat etwas Schaden abbekommen. Es ist aber niemand außerhalb meiner Familie zu Schaden gekommen. Meine Eltern haben gesagt, ich soll mir keinen Kopf machen, der Schaden an der Einfahrt wird im Frühjahr wieder behoben. Das Auto muss noch von der Werkstatt angeschaut werden. Muss ich sowas der Versicherung melden? Oder gilt hier, wo kein Kläger auch keine Anklage?
3 Antworten
Für Anklagen sind Staatsanwälte zuständig und nicht Versicherungsvertreter. Dann, wenn man durch einen Autounfall ausschließlich Schäden am eigenen Fahrzeug erlitten hat oder sich mit betroffenen Dritten -hier also den Eltern als Hauseigentümern- unmittelbar einigt, braucht man weder Polizei noch Versicherung zu informieren. Wenn der Schaden nicht gravierend ist, dürfte sich das selbst dann nicht lohnen, wenn eine Versicherung dafür aufkäme. Man muß ja immer an die dann drohende Rückstufung denken.
Wenn (D)eine Versicherung in die Schadenabwicklung einbezogen werden soll, dann empfiehlt sich immer die unverzügliche Benachrichtigung der Versicherung. Sie muss schließlich die Gelegenheit bekommen, sich um die Ermittlung und Bewertung des Schadens kümmern zu können. In diesem Zusammenhang dürfte die Diskussion dieses Tipps interessant sein: http://www.finanzfrage.net/tipp/autoversicherungsschutz-kann-trotz-fahrerflucht-bestehen-bleiben-bgh-urteil
Wenn keine Versicherung einbezogen werden soll, dann liegt es an Euch, die Schadensbeseitigung nach Eurer Willensübereinstimmung zu klären.
Schlechte Karten hättest Du möglicherweise, wenn ein Zeuge den Unfall gesehen hat, Du Dich vom Unfallort entfernt hast und der Unfallzeuge eine Anzeige bei der Polizeit macht. Dann wird wegen Unfallflucht ermittelt.
@FREDL2: Da hast Du auch aufmerksam gelesen. Daher habe ich drei mögliche Szenarien erwähnt, sogar mit angedeutetem Konjunktiv. Der Zeuge muss ja nicht notwendigerweise wissen, dass der Fahrer mit den Eigentümern verwandt ist. Vielleicht hat auch der Fragesteller den Hinweis auf das anschließende Verlassen des Grundstückes unterlassen;-)
@ little arrow
jetzt noch eine evtl. Unfallflucht zu konstruieren, ist an den Haaren beigezogen. Aus der Ausgangsfrage ist der Sachverhalt ganz klar zu lesen. Niemand außer Fahrer, Eltern und Versicherung sind involviert. (und ist der "Unfall" auf dem Grundstück der Eltern passiert , dann ist es nicht mal öffentlicher Verkehrsraum, der für eine Unfallflucht Voraussetzung wäre/Außerdem hatte er die Geschädigten-also seine Eltern- verständigt, was widerrum eine Unfallflucht ausschließt) Es wäre gut wenn in dem Forum die eigentliche Frage beantwortet wird, und nicht Dinge hineininterpretiert werden, die gar nicht vorgegeben sind und dem Fragesteller vielleicht noch einen Schrecken einjagen, was in dem Fall überhaupt nicht nötig war. -wohl dem, der lesen kann -
An den Fragesteller:
wie schon von anderen geschrieben : entweder mit den Eltern einigen oder die Versicherung bezahlen lassen - sonst interessiert das niemanden -
@LittleArrow
Hmm. Stand da was zwischen den Zeilen? Ich hab es so interpretiert, dass die Garageneinfahrt der Eltern touchiert wurde. Auf die Möglichkeit einer Unfallflucht wäre ich bei dem Szenario nicht gekommen.