Zaun umgefahren wegen Glateis, wie muss ich vorgehen?
Hallo zusammen,
gestern Abend ist mir etwas unschönes passiert. Ich bin an einer Kreuzung VORSICHTIG ABGEBOGEN, da ich bereits gesehen hatte, das es dort vereist ist. Trotz der Vorsicht ist das Auto seitlich gerutscht und ich bin in einem Zaun mit der Hintern des Auto stehen geblieben.
Ich hatt keinerlei Kontrolle, trotz bremsen ist das Auto weiter gerutscht. Ich bin sofort ausgestiegen und habe den Schaden angesehen. Ich habe bei dem „Besitzer“ sofort geklingelt und habe ihn gebeten sich das einmal anzuschauen, und das wir Kontaktdaten austauschen. Es war nur der Mieter, bedeutet, das ich noch einen Anruf von VERmieter warte. (Ich, mein Beifahrer sowie der Mieter haben Bilder von dem ganzen Vorfall gemacht.)
Ich möchte nochmal erwärmen, das es eine „normale“ Straße war, Inder 30kmh erlaubt waren. Die Straße war nicht gesträut.
Der schaden ist minimal, doch dennoch vorhanden. AN meinem Auto ist das Rücklicht kaputt und ich habe einen Kratzer.
Nun frage ich mich, was ich nun machen muss? Das ist mein erster Unfall. Ich danke ich habe mich korrekt verhalten. Wir erklärt man Software der Versicherung, bzw. wie ist nun der genaue Verlauf.
Wäre dankbar wenn mich jemand hier etwas aufklärt.
Dank im Voraus.
6 Antworten
Zur Vorgehensweise hast Du ja schon Antworten bekommen. Dennoch muss ich einen Punkt nochmals deutlich hervorheben (die Schreibfehler überlese ich mal):
Ich möchte nochmal erwärmen, das es eine „normale“ Straße war, Inder 30kmh erlaubt waren. Die Straße war nicht gesträut.
Nein. Das war keine "normale" Straße. Es waren auch nicht 30 km/h erlaubt.
Die zulässige Geschwindigkeit ist abhängig von den Wetter- und Straßenbedingungen bei einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h nämlich zwischen 0 km/h (nicht befahrbar) und 30 km/h (alles sauber, trocken und gut einsehbar).
Wenn Eis oder Schnee auf der Straße sichtbar sind, dann ist noch mehr Vorsicht geboten. Eine Begründung "war nicht gestreut" gibt es für Unfälle nicht. Da bei Nebenstraßen wahrscheinlich nicht einmal eine Streupflicht besteht, liegt die Schuld für diesen Unfall (und die Schadensersatzpflicht für den Zaun) vollständig bei Dir.
Ich würde Dir dringend empfehlen, mal ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. ADAC und private Übungsplätze bieten dies an... es gibt dort auch spezielle Trainings für Glatteis (simuliert mit nassen Metallplatten) und nasse Fahrbahnen.
Danke. Viele Leute vergessen, dass es die höchst zulässige Geschwindigkeit ist. Vorrangig ist immer die angepasste Geschwindigkeit an alle umweltbedingungen.
Du musst unverzüglich Deine Versicherung informieren.
Auch wenn der Schaden gering ist und Du ihn eventuell zahlen willst, um nicht im Schadenfreiheitsrabatt zurück gestuft werden willst. Das kannst Du immer mit der Versicherung vereinbaren, wenn der Schaden feststeht.
Du hättest die Polizeit informieren können und kannst es auch jetzt noch machen, aber es ist nicht zwingend, weil Du Deine Daten dem Mieter gegeben hast. Es ist keine Verkehrsunfallflucht.
1. Rein vorsorglich hätte ich, da Du keinen direkten Kontakt zum Eigentümer hattest, die Polizei angerufen und über diesen Unfalll informiert!
Was im Übrigen viele Versicherungen auch per Vertragsbedingungen verlangen.
2. Was meinst Du wohl, warum Du eine Kfz Haftpflichtversicherung hast? Dieser solltest Du umgehend über den Unfall informieren!
3. Dein Schaden wird nur von einer Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden, übernommen.
4. Je nach Schadenshöhe muss man im Anschluss rechnen, was für dich günstiger kommt:
Selbst zahlen, weil dich die Höherstufung teurer kommt oder den Schaden durch die Versicherung zahlen lassen!?!
Du kannst das auch erst mal über die Versicherung laufen lassen und später zurück zahlen, wenn das für dich günstiger kommt. Dann wird keine Hochstufung vorgenommen!
Jetzt ist nur noch eine zügige Schadenmeldung bei Deiner Versicherung notwendig.
Allerdings wäre - nach Schadenabwicklung - zu klären, ob es nicht wirtschaftlich sinnvoller ist, den Schaden "zurückzukaufen".
Wenn du noch Sommerreifen drauf hattest, bezahlt das deine Versicherung vermutlich nicht.
Es sind zum Glück Winterreifen, auf den gemachten Bildern ist das aus deutlich erkennbar, flas die Versicherung etwas anderes behauptet.