auszug vom vater gewollt?
wenn der vater möchte das man morgen auszieht an welchen anwalt wenden?
5 Antworten
Warum ist Dein Mitwohnen in der väterlichen in den Augen Deines Vaters als unzumutbar zu betrachten?
Im Prinzip gilt - ab Vollendung des 18. Lebensjahres muss Dein Vater dem nicht mehr zustimmen. Allerdings steht er ( bzw. Deine Eltern ) weiterhin in der Unterhaltspflicht, soweit Du Dich noch in einer Ausbildung befindest.
Wie alt bist du?
U18 muss er sicherstellen, das du ne Unterkunft hast.
Ü18 bist du für dich selbst zuständig und musst dich selber kümmern. Bis 21 hilf das JA noch beratend aber auch die stellen dir keine Unterkunft.
Ein Anwalt könnte dir höchstens helfen deine Unterhalsansprüche gegen deine Eltern durchzusetzen , wenn sie nicht freiwillig zahlen.
Anwalt? Wie wäre es, mit dem Vater zu sprechen, Zugeständnisse machen oder wirklich ausziehen?!
Kommt darauf an, wie alt Du bist!
An einen der auch am Wochenende arbeitet.