Auszubildender und freiberufliche Tätigkeit
Guten Abend an Alle User, habe eine neue Frage :). Bin Azubi und gehe seit kurzem einer freiberuflichen Tätigkeit als Interviewer nach. Verdiene da rund 400 Euro abhängig von den gearbeiteten Stunden. Jetzt seid 2012 ist es ja so das Azubis uneingeschränkt dazu verdienen bzw. verdienen können wie sind da die Regelungen? Wie geht man mit Meldungen an das Finanzamt um evtl. wegen zu hohen Einnahmen? Wo oder an welche Stellen kann man sich für kostenlose Ratschläge und Infos wenden? Danke für eure Hilfe im Voraus da ich keine Lust auf Ärger mit dem Finanzamt habe =)
1 Antwort
Azubis konnten schon immer unbegrenzt dazuverdienen, aber natürlich steuer- und ggfs. sozialversicherungspflichtig. Wenn es sich bei der Interviewtätigkeit tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt, musst Du die Anlage GSE bei deiner Steuererklärung ausfüllen. Daneben musst Du dein Gewerbe natürlich anmelden (beim Gewerbeamt deiner Stadt), dann erhältst Du eine Steuernummer. Eventuell musst du auch dann Steuervorauszahlungen leisten. Wenn Du aber in deiner selbständigen Tätigkeit nur einen Auftraggeber hast, bist du darüber hinaus auch sozialversicherungspflichtig (§ 2 Nr. 9 SGB VI), zumindest in den Monaten, in denen Du die 400,- Grenze überschreitest. Du bist auch verpflichtet dies bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die 400,- Euro-Grenze im Sinne der Rentenvesicherung ist der Gewinn (steht dann im Steuerbescheid). Soweit in aller Kürze.
(beim Gewerbeamt deiner Stadt), dann erhältst Du eine Steuernummer
Vom Gewerbeanmelden bekommt man eine Steuernummer?
Die 400,- Euro-Grenze im Sinne der Rentenvesicherung ist der Gewinn (steht dann im Steuerbescheid)
Auf dem Steuerbescheid steht der Gewinn im Sinne der Rentenversicherung?
Was man hier alles lernen kann!