Steuererklärung: Verlustvortrag von zwei hintereinander folgenden Jahren.
Also Ihr Lieben, ich heiße "Tom" und ich habe letztes Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung abgegeben. Zu Tom müsst Ihr wissen, dass er in den Jahren 2008 - 2012 BWL studierte. Er machte vorher eine Ausbildung und besuchte eine Fachhochschule. Soweit so gut. Als Tom gegen Ende 2014 seine Steuererklärung für das Jahr 2010 vorbereitete, hörte er, dass die Studiengebühren rückwirkend als Verlustvortrag beim Finanzamt angegeben werden kann. So, Tom bereitete zunächst alles für das Jahr 2010 vor, dann nahm er sich das Jahr 2011 vor. Bevor er allerdings beide Steuererklärungen abschickte, blieb er wegen einer Sache stutzig. Tom fand bei seinen vielen Recherchen heraus, dass nach einer Steuererklärung zur "Feststellung des Verlustvortrags" eine "Einkommensteuererklärung" für das Folgejahr folgen muss. Im Punkt "Zus. Ausgaben" müsse dann der Verlust vom Vorjahr angegeben werden. Da Tom im Folgejahr immer noch studiert und er noch keine Einkommensteuer gezahlt hatte, fragte er sich "was nun?!". Auf den Rat eines Freundes hin machte er bei beiden Steuererklärungen ein Kreuzchen an der Stelle „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“. Dann hatte er die Formulare mit den Belegen abgeschickt. Muss sich Tom da irgendwie Sorgen machen, dass er die Kreuzchen an die richtige Stelle gemacht hat und vor allem, weil er bei der Steuererklärung 2011 keine Angabe gemacht hat (machen konnte) über den Verlust von 2010… oder muss Tom nach dem Erhalt des Bescheids für die Steuererklärung 2011 eine Änderung vornehmen...?
Wenn Ihr dazu mehr Erfahrung habt, dann wäre ich euch dankbar über jeden Kommentar.
Mit besten Grüßen
Tom
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