Hallo, wir hatten neulich so einen Fall. Wir hatten mit dem Arbeitnehmer dann vereinbart, dass dieser die zuviel genommenen Tage nacharbeitet. War auch in seinem Sinne. Im Prinzip müssten sie es wohl zurück zahlen oder eben abarbeiten. Bei vielen Betrieben geht dies auch auf Kulanz. Im Zweifel hilft da aber ein Gespräch mit dem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat; dieser kann ihnen dann genau sagen, wie konkrett in ihrem Betrieb bei diesen Sachverhalten umgegangen wird. Viele Grüße und Erfolg
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Hallo, sie können den Messejob prinzipiell als kurzfristen Minijob anmelden, aber nur wenn es nicht beim gleichen Arbeitgeber ist. Haben sie also den Teilzeitjob schon bei der Firma bei der auch der Messejob wäre, dann geht das nicht. Das Ausführen des Messejobs auf das Kleingewerbe ist immer möglich, darf allerdings einen bestimmten Betrag im Jahr nicht überschreiten, da sonst die Einkommen aus den Kleingewerbe versteuert werden müssen. Wenn sie im Rahmen des Kleingewerbes bislang keine Einkünfte haben, wäre es möglich, den Messejob auf dieses Kleingewerbe laufen zu lassen. Auch abhängig von den Vorlieben des Arbeitgebers. Freundliche Grüße