Arbeitlos für 2 Wochen?
Hallo,
mein Arbeitsverhältniss werde ich warscheinlich bis zum 01.09.2025 kündigen um dann Vollzeit auf eine Technikerschule zu gehen. Diese fängt aber erst am 15.09.2025 an. Also bin ich 2 Wochen Arbeitlos. Was muss ich beachten zweck Kranken-,Renten-, Areitslosenversicherung etc. Danke für alle Antworten.
4 Antworten
Die oben erwähnte kostenlose Nachversicherung der KV greift m.E. nur, wenn innerhalb von 4 Wochen ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wird. Ansonsten müsstest Du für die 14 Tage Beiträge für eine freiwillige KV zahlen.
ALV und RV sollten nicht anfallen.
Falls dann doch in den 2 Wochen etwas passiert, also Unfall mit langwierigen Folgen, bist Du natürlich nicht abgesichert. Für diesen unwahrscheinlichen Fall wäre es besser, das Arbeitsverhältnis bis zum Ausbildungsbeginn zu belassen. Beispielsweise durch Urlaub in den beiden Wochen.
Die oben erwähnte kostenlose Nachversicherung der KV greift m.E. nur, wenn innerhalb von 4 Wochen ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wird.
Korrekt.
Bzw. präzise zwischen 2 Phasen der Pflichtversicherung, nicht bei freiwilliger oder Familienversicherung.
mein Arbeitsverhältniss werde ich warscheinlich bis zum 01.09.2025 kündigen
Im Rahmen der Nachversicherung bist Du bis zu 4 Wochen nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis weiterhin krankenversichert.
Anspruch auf ALG I hingegen besteht nicht, da Du Dich selbst arbeitslos gemacht hast.
Hinsichtlich Deines Kündigungswunsches wäre erst einmal zu klären, welche Kündigungsfristen in Verbindung mit Deinem laufenden Arbeitsvertrag überhaupt gelten.
Wie ist denn der Versicherungsstatus und das Einkommen während der Technikerschule geregelt?
Da Du selbst kündigst, hast Du im Normalfall kein ALG I in diesen 2 Wochen.
Du musst Dich mit Deiner Krankenkasse abstimmen, was zu tun ist.
Vielleicht kannst du dich mit dem Arbeitgeber einigen bis zum 15.9. zu arbeiten.