Pflegestufe bewilligt-wem steht das Pflegegeld zu?
Die Pflegestufe wurde bewilligt, der Pflegebedürftige wird von einem Familienmitglied gepflegt, hat der zu Pflegende Anspruch, einen Teil des Geldes für sich einzubehalten, oder steht dem Pflegenden das gesamte Pflegegeld zu?
2 Antworten
Hallo, die Tatsache, dass das Pflegegeld nicht an die pflegenden Verwandten, sondern an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt wird, dient zu dessen Sicherheit. Denn auf diese Art und Weise kann der Betroffene selbst entscheiden, von wem er gepflegt werden will und wie und an wem er die Aufwendungen vergütet.
Im Prinzip ist es so: der Pflegebedürftige steht im Versicherungsverhältnis mit der Pflegekasse. Nur er selbst oder sein gesetzlicher Vertreter kann Pflegegeld beantragen und nur an ihn wird auch das Pflegegeld überwiesen. Wieviel der Pflegende davon erhält entscheidet letztendlich der Pflegebedürftige. Gut wäre, sich vorher über einen "Preis" zu einigen. Falls man zu keiner zufriedenstellenden Einigung kommt, muss der Pflegende am Ende entscheiden, ob es sich für ihn lohnt "für d a s s Geld d i e Leistung zu bringen". Schlecht ist immer, wenn man sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet. Aber wenn der Angehörige, die Leistung nicht bringen kann oder wil, muss sich der Pflegebedürftige eben einen Pflegedienst suchen, in dem Fall wird nur noch Sachleistung erbracht (d. h. der Pflegedienst rechnet mit der Kasse direkt ab), dann wird meist noch eine Zuzahlung fällig, denn professionelle Pflegedienste leben auch nicht von der Luft. Das wird dann teurer. Man sollte sich schon überlegen, dass der Pflegenden nicht nur einen symbolischen Stundenlohn erhält, da die Pflege ,die von Angehörigen geleistet wird, häufig viel umfassender und liebevoller ist, als von fremden Personen. Ich habe die Erfahrung gemacht: wer allzu kleinlich und geizig ist, muss sich nicht wundern, wenn die Leistung, die er erhält auch "klein" ausfällt.